Ibrutinib bei CLL: Indikation zur Erstlinientherapie

Diese Leitlinie stammt aus 2016 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf der Verfahrensübersicht des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016. Gegenstand ist die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ibrutinib (Handelsname Imbruvica).

Die chronische lymphatische Leukämie (CLL) ist eine maligne B-Zell-Erkrankung des lymphatischen Systems. Ibrutinib, ein Bruton-Tyrosinkinase (BTK)-Inhibitor, wird in diesem Kontext als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Das vorliegende Verfahren wurde nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V eingeleitet. Grund hierfür war die Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs, was eine reguläre Nutzenbewertung erforderlich macht.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs wie Ibrutinib nach Überschreiten der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze eine reguläre Nutzenbewertung mit Festlegung einer zweckmäßigen Vergleichstherapie durch den G-BA erfolgt.

Häufig gestellte Fragen

Laut Dokument ist Ibrutinib als Monotherapie für erwachsene Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL) indiziert. Es handelt sich um den Einsatz in der Erstlinientherapie.

Das Verfahren wurde eingeleitet, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde. Dies macht eine reguläre Nutzenbewertung nach § 35a SGB V erforderlich.

Das vorliegende Übersichts-Dokument verweist für die genaue Definition der zweckmäßigen Vergleichstherapie auf die Tragenden Gründe und den Beschlusstext vom 15.12.2016. Die spezifischen inhaltlichen Ergebnisse sind in der reinen Verfahrensübersicht nicht abgebildet.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ibrutinib (neues Anwendungsgebiet: Chronische lymphatische Leukämie, Erstlinie) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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