G-BA2019

Ibrutinib bei Morbus Waldenström: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ibrutinib (Handelsname Imbruvica®) durchgeführt. Dieses Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.

Morbus Waldenström ist ein seltenes Non-Hodgkin-Lymphom, das durch eine abnormale Vermehrung von B-Zellen gekennzeichnet ist. Ibrutinib ist in diesem Kontext als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Laut G-BA wurde diese spezifische Nutzenbewertung erforderlich, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde. Der entsprechende Beschluss zum neuen Anwendungsgebiet trat am 20. Februar 2020 in Kraft.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die administrativen und fachlichen Rahmenbedingungen für das zugelassene Anwendungsgebiet.

Zugelassene Indikation

Gemäß der Fachinformation und dem Beschluss wird folgende Anwendung geregelt:

  • Ibrutinib (Imbruvica®) ist in Kombination mit Rituximab indiziert.

  • Die Therapie richtet sich an erwachsene Personen, die an Morbus Waldenström (MW) erkrankt sind.

Administrative Einordnung

Das Dokument legt zudem folgende regulatorische Rahmenbedingungen fest:

  • Das Medikament behält seinen Status als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden).

  • Die Bewertung erfolgte aufgrund der Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze gemäß § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass sich dieser G-BA-Beschluss spezifisch auf die Kombinationstherapie von Ibrutinib mit Rituximab bezieht. Die Indikation ist laut Dokument ausschließlich für die Behandlung von erwachsenen Personen mit Morbus Waldenström zugelassen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA-Beschluss bezieht sich die neue Nutzenbewertung auf die Behandlung von erwachsenen Personen mit Morbus Waldenström. Die Anwendung erfolgt dabei in Kombination mit Rituximab.

Ja, das Dokument bestätigt, dass Ibrutinib in dieser Indikation als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft ist.

Gemäß den Unterlagen erfolgte die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ibrutinib (neues Anwendungsgebiet: Morbus Waldenström, Kombination mit Rituximab) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien