Ibrutinib bei Morbus Waldenström: Therapie & Indikation

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Ibrutinib (Handelsname Imbruvica®) abgeschlossen. Dieses Verfahren bezieht sich auf ein neues Anwendungsgebiet in der Onkologie.

Morbus Waldenström ist ein seltenes Non-Hodgkin-Lymphom, das durch eine abnormale Vermehrung von B-Zellen gekennzeichnet ist. Ibrutinib ist in diesem Kontext als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

Laut Dokument wurde diese spezifische Nutzenbewertung erforderlich, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde. Der entsprechende Beschluss trat am 20. Februar 2020 in Kraft.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Orphan Drugs nach Überschreiten der 50-Millionen-Euro-Umsatzgrenze eine reguläre Nutzenbewertung mit Vorlage klinischer Studiendaten (wie der iPCYC-1127-Studie) zur Bestimmung des genauen Zusatznutzens erforderlich wird.

Häufig gestellte Fragen

Laut Beschluss ist Ibrutinib in Kombination mit Rituximab zur Behandlung von erwachsenen Personen mit Morbus Waldenström indiziert.

Die Bewertung wurde nach § 35a Abs. 1 Satz 12 SGB V erforderlich, da die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs überschritten wurde.

Das Medikament wird weiterhin als Orphan Drug, also als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, eingestuft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ibrutinib (neues Anwendungsgebiet: Morbus Waldenström, Kombination mit Rituximab) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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