G-BA2016

Ibrutinib (Imbruvica) bei Lymphomen: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2016)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Dokument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2016 behandelt die Nutzenbewertung des Wirkstoffs Ibrutinib (Handelsname Imbruvica®). Es handelt sich hierbei um ein Arzneimittel zur Behandlung seltener Leiden, ein sogenanntes Orphan Drug.

Anlass für dieses spezifische Bewertungsverfahren war die Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro für Orphan Drugs. Dieser Umstand macht eine reguläre Nutzenbewertung nach § 35a SGB V erforderlich.

Ibrutinib wird in der Onkologie zur zielgerichteten Therapie verschiedener B-Zell-Lymphome eingesetzt. Zu den im Dokument behandelten Indikationen gehören die chronische lymphatische Leukämie (CLL), das Mantelzell-Lymphom (MCL) und der Morbus Waldenström.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert die zugelassenen Anwendungsgebiete für Ibrutinib gemäß der Fachinformation.

Chronische lymphatische Leukämie (CLL)

Für erwachsene Personen mit CLL ist Ibrutinib laut Dokument in folgenden klinischen Situationen indiziert:

  • Bei Betroffenen, die bereits mindestens eine vorangehende Therapie erhalten haben.

  • Als Erstlinientherapie bei Vorliegen einer 17p-Deletion oder einer TP53-Mutation, sofern die Personen für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind.

Mantelzell-Lymphom (MCL)

Bei dieser Entität ist der Einsatz von Ibrutinib klar eingegrenzt. Das Medikament ist indiziert zur Behandlung erwachsener Personen mit einem rezidivierten oder refraktären Mantelzell-Lymphom.

Morbus Waldenström

Für erwachsene Personen mit Morbus Waldenström gelten ähnliche Kriterien wie bei der CLL. Der Einsatz ist in folgenden Fällen vorgesehen:

  • Nach mindestens einer vorangehenden Therapie.

  • Als Erstlinientherapie, wenn die Betroffenen für eine Chemo-Immuntherapie nicht in Frage kommen.

Dosierung

Da der Quelltext keine spezifischen Milligramm-Dosierungen enthält, fasst die folgende Tabelle die im G-BA-Dokument definierten Indikationsstellungen und Therapielinien zusammen:

IndikationTherapielinieVoraussetzung
Chronische lymphatische Leukämie (CLL)Zweitlinie oder späterMindestens eine Vortherapie
Chronische lymphatische Leukämie (CLL)Erstlinie17p-Deletion oder TP53-Mutation UND ungeeignet für Chemo-Immuntherapie
Mantelzell-Lymphom (MCL)Zweitlinie oder späterRezidivierte oder refraktäre Erkrankung
Morbus WaldenströmZweitlinie oder späterMindestens eine Vortherapie
Morbus WaldenströmErstlinieUngeeignet für Chemo-Immuntherapie
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💡Praxis-Tipp

Bei der Indikationsstellung für Ibrutinib in der Erstlinie wird im G-BA-Dokument explizit auf die Eignung für eine Chemo-Immuntherapie verwiesen. Sowohl bei der CLL (mit 17p-Deletion oder TP53-Mutation) als auch beim Morbus Waldenström ist der primäre Einsatz nur vorgesehen, wenn eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet ist.

Häufig gestellte Fragen

Das Dokument nennt drei onkologische Anwendungsgebiete. Dazu zählen die chronische lymphatische Leukämie (CLL), das rezidivierte oder refraktäre Mantelzell-Lymphom (MCL) und der Morbus Waldenström.

Ja, ein Einsatz in der Erstlinie ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Laut G-BA ist dies auf Personen mit einer 17p-Deletion oder TP53-Mutation beschränkt, die für eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind.

Die Indikation beim Mantelzell-Lymphom beschränkt sich auf fortgeschrittene Stadien. Es ist ausschließlich für erwachsene Personen mit rezidivierter oder refraktärer Erkrankung vorgesehen.

Ibrutinib hat den Status eines Orphan Drugs (Arzneimittel für seltene Leiden). Die erneute Bewertung nach § 35a SGB V wurde notwendig, da das Medikament die gesetzliche Umsatzgrenze von 50 Millionen Euro überschritten hatte.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Ibrutinib (Überschreitung 50 Mio € Grenze: Mantelzell-Lymphom, Chronische lymphatische Leukämie, Morbus Waldenström) (G-BA, 2016). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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