Blinatumomab bei ALL: G-BA Nutzenbewertung 2015
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Kurzdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Blinatumomab (Handelsname Blincyto) ist ein Wirkstoff zur Behandlung der akuten lymphatischen B-Zell-Leukämie (ALL), einer bösartigen Erkrankung des blutbildenden Systems.
Das Medikament ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Für solche Medikamente gelten im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V besondere gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Feststellung eines Zusatznutzens.
Das hier beschriebene Verfahren mit der Vorgangsnummer 2015-12-15-D-201 wurde im Dezember 2015 eingeleitet. Es stellt die initiale Bewertung des Wirkstoffs durch den G-BA dar, welche mittlerweile durch neuere Verfahren abgelöst wurde.
Empfehlungen
Der vorliegende Text enthält keine klinischen Behandlungsempfehlungen, sondern dokumentiert den formalen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.
Status des Beschlusses
Das wichtigste formale Ergebnis dieses Verfahrens ist der aktuelle Gültigkeitsstatus:
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Die in diesem Verfahren (2015/2016) gefassten Beschlüsse sind nicht mehr gültig.
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Sie wurden durch das nachfolgende Nutzenbewertungsverfahren vom 15.06.2017 (Neubewertung nach Fristablauf) vollständig aufgehoben.
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Es folgten weitere Bewertungsverfahren in den Jahren 2019, 2021 und 2025.
Historischer Verfahrensablauf
Laut Dokumentation des G-BA durchlief die initiale Bewertung folgende Stationen:
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Beginn des Verfahrens: 15.12.2015
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Veröffentlichung der Nutzenbewertung (IQWiG) und Beginn des Stellungnahmeverfahrens: 15.03.2016
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Mündliche Anhörung: 25.04.2016
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Initiale Beschlussfassung: 02.06.2016
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Verlängerung der Befristung: 20.10.2016
💡Praxis-Tipp
Bei der Recherche zur Erstattungsfähigkeit und zum Zusatznutzen von Blinatumomab ist darauf zu achten, dass der initiale G-BA-Beschluss aus dem Jahr 2016 nicht mehr herangezogen wird. Es wird empfohlen, sich ausschließlich auf die aktuellen Beschlüsse der Folgeverfahren (ab 2017) zu beziehen, da die ursprüngliche Bewertung offiziell aufgehoben wurde.
Häufig gestellte Fragen
Nein, laut Dokumentation des G-BA wurde dieser Beschluss aufgehoben. Er wurde durch eine Neubewertung nach Fristablauf am 15.06.2017 ersetzt.
Der Wirkstoff ist offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Dies beeinflusst die Methodik der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.
Das Verfahren bezieht sich auf das therapeutische Gebiet der onkologischen Erkrankungen. Spezifisch geht es um die Behandlung der akuten lymphatischen B-Zell-Leukämie (ALL).
Ja, das Dokument listet mehrere nachfolgende Verfahren auf. Weitere Bewertungsverfahren fanden unter anderem in den Jahren 2019, 2021 und 2025 statt.
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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Blinatumomab (G-BA, 2015). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.