G-BA2023

Elacestrant bei Mammakarzinom: G-BA Beschluss

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V zum Wirkstoff Elacestrant (Handelsname Orserdu) durchgeführt. Das Verfahren wurde im Mai 2024 mit einem entsprechenden Beschluss zur Arzneimittel-Richtlinie abgeschlossen.

Elacestrant wird im therapeutischen Gebiet der onkologischen Erkrankungen eingesetzt. Spezifisch richtet sich die Bewertung auf die Behandlung des fortgeschrittenen Brustkrebses bei Vorliegen bestimmter genetischer und rezeptorspezifischer Merkmale.

Die Nutzenbewertung ist maßgeblich für den Einsatz und die Einordnung innovativer Arzneimittel in der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Sie definiert die genaue Patientenpopulation, für die ein Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie bewertet wurde.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für Elacestrant gemäß der Fachinformation.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut Dokument wird Elacestrant als Monotherapie zur Behandlung des lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Brustkrebses eingesetzt. Dabei müssen für den Einsatz folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Es handelt sich um postmenopausale Frauen oder um Männer.

  • Der Tumor ist Estrogenrezeptor (ER)-positiv und HER2-negativ.

  • Es liegt eine aktivierende ESR1-Mutation vor.

Erforderliche Vortherapien

Das Dokument spezifiziert zudem die notwendigen Vorbehandlungen für den Einsatz des Wirkstoffs. Die Erkrankung muss nach mindestens einer endokrinen Therapielinie fortgeschritten sein.

Diese vorangegangene Therapie muss zwingend einen CDK 4/6-Inhibitor eingeschlossen haben.

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💡Praxis-Tipp

Vor dem Einsatz von Elacestrant wird eine molekularpathologische Testung auf eine aktivierende ESR1-Mutation vorausgesetzt. Zudem ist darauf zu achten, dass die zwingend geforderte Vortherapie mit einem CDK 4/6-Inhibitor dokumentiert ist, da dies eine Kernbedingung des G-BA-Beschlusses für dieses Anwendungsgebiet darstellt.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für postmenopausale Frauen und Männer mit ER-positivem, HER2-negativem, fortgeschrittenem Brustkrebs vorgesehen. Zwingende Voraussetzung ist das Vorliegen einer aktivierenden ESR1-Mutation.

Die Erkrankung muss nach mindestens einer endokrinen Therapielinie fortgeschritten sein. Diese Vorbehandlung muss gemäß Beschluss einen CDK 4/6-Inhibitor umfassen.

Das Dokument gibt an, dass Elacestrant (Orserdu) in dem bewerteten Anwendungsgebiet ausschließlich als Monotherapie angewendet wird.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Elacestrant (Mammakarzinom, ER+, HER2-, mit ESR1-Mutation, nach min. 1 Vortherapie) (G-BA, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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