Cholsäure: Indikation bei Gallensäuresynthesestörung

Diese Leitlinie stammt aus 2014 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2014)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2014 zum Wirkstoff Cholsäure. Das Verfahren wurde nach § 35a SGB V durchgeführt.

Angeborene Störungen der primären Gallensäuresynthese sind seltene, genetisch bedingte Stoffwechselerkrankungen. Sie führen zu einem Mangel an normalen Gallensäuren und einer Anhäufung toxischer Zwischenprodukte, was unbehandelt schwere Leberschäden verursachen kann.

Cholsäure (Handelsname Orphacol) wird zur Behandlung dieser spezifischen Stoffwechseldefekte eingesetzt. Das Medikament besitzt den Status eines Arzneimittels für seltene Leiden (Orphan Drug).

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Cholsäure (Orphacol) als Orphan Drug klassifiziert ist und die spezifischen Regelungen zur Verordnungsfähigkeit in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie beachtet werden müssen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Cholsäure für die Behandlung von angeborenen Störungen der primären Gallensäuresynthese indiziert.

Ja, das Medikament ist offiziell als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

Die finale Beschlussfassung des G-BA zu diesem Wirkstoff erfolgte im November 2014.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Cholsäure (Störung der Gallensäuresynthese) (G-BA, 2014). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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