G-BA2017

Obeticholsäure (Ocaliva): G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Obeticholsäure (Handelsname Ocaliva®) ist ein Arzneistoff, der im therapeutischen Gebiet der primär biliären Cholangitis (im Dokument als biliäre Leber-Zirrhose bezeichnet) eingesetzt wird. Es handelt sich hierbei um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens, weshalb es den sogenannten Orphan-Drug-Status besitzt.

Der G-BA leitete das ursprüngliche Nutzenbewertungsverfahren für diesen Wirkstoff im Januar 2017 ein. Der vorliegende Text dokumentiert den formalen Abschluss und die finale Aufhebung der bisherigen Beschlüsse zu diesem Verfahren.

Empfehlungen

Der vorliegende Text des G-BA enthält keine klinischen Therapieempfehlungen, sondern dokumentiert ausschließlich den formalen Status der frühen Nutzenbewertung für Obeticholsäure.

Aufhebung der Beschlüsse

Laut G-BA-Dokumentation wurden die bisherigen Feststellungen zur Nutzenbewertung vollständig revidiert. Es wird folgendes festgehalten:

  • Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung vom 06. Juli 2017 wurde aufgehoben.

  • Ein weiterer Beschluss vom 16. Februar 2023 zur Änderung der Befristung der Geltungsdauer wurde ebenfalls aufgehoben.

  • Der finale Beschluss über diese Aufhebungen trat am 03. April 2025 in Kraft.

Verfahrensstatus

Gemäß den Angaben des G-BA ist das Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Obeticholsäure damit offiziell abgeschlossen.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Obeticholsäure aus den Jahren 2017 und 2023 im April 2025 offiziell aufgehoben wurden. Bei der Verordnung und der wirtschaftlichen Aufklärung sollte dieser geänderte formale Status der Nutzenbewertung berücksichtigt werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Verfahren mittlerweile abgeschlossen. Die bisherigen Beschlüsse zur Nutzenbewertung aus den Jahren 2017 und 2023 wurden am 03. April 2025 offiziell aufgehoben.

Das therapeutische Gebiet des Bewertungsverfahrens umfasste die primär biliäre Cholangitis. Diese Erkrankung wird im G-BA-Dokument auch als biliäre Leber-Zirrhose bezeichnet.

Ja, gemäß den Angaben des G-BA wird Obeticholsäure (Ocaliva®) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

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