G-BA2022

Casirivimab/Imdevimab bei COVID-19: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ein Nutzenbewertungsverfahren zum Wirkstoff Casirivimab/Imdevimab (Handelsname Ronapreve) durchgeführt. Das therapeutische Gebiet umfasst die Behandlung von COVID-19-Infektionen.

Die ursprüngliche Beschlussfassung zur Nutzenbewertung erfolgte am 6. Oktober 2022. Laut Dokument wurden die Feststellungen zu dieser Nutzenbewertung jedoch mittlerweile aufgehoben.

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens. Da es sich um einen verfahrenstechnischen Text handelt, stehen formale Aspekte des Zulassungs- und Bewertungsstatus im Vordergrund.

Empfehlungen

Der G-BA-Beschluss definiert klare Rahmenbedingungen für das Anwendungsgebiet, auch wenn die Feststellungen zur Nutzenbewertung aufgehoben wurden.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation ist Casirivimab/Imdevimab für folgende Zielgruppe vorgesehen:

  • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren

  • Ein Körpergewicht von mindestens 40 kg muss vorliegen

  • Es darf keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Sauerstofftherapie bestehen

  • Es muss ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 vorliegen

Verfahrensstatus und Aufhebung

Das ursprüngliche Nutzenbewertungsverfahren begann im April 2022 und führte zu einem Beschluss im Oktober 2022. Laut den vorliegenden Dokumenten wurde dieser Beschluss zur Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie (sowohl für die Therapie als auch für die Postexpositionsprophylaxe) jedoch aufgehoben.

Als Datum für die Aufhebung der Beschlüsse vom 6. Oktober 2022 wird der 19. März 2026 genannt. Der Status des Verfahrens wird entsprechend als abgeschlossen und aufgehoben geführt.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass die ursprünglichen G-BA-Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Casirivimab/Imdevimab (Ronapreve) bei COVID-19 offiziell aufgehoben wurden. Bei einer potenziellen Verordnung sollte der aktuelle Erstattungs- und Zulassungsstatus gesondert geprüft werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist das Medikament für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren mit mindestens 40 kg Körpergewicht vorgesehen. Voraussetzung ist ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf ohne Bedarf an zusätzlicher Sauerstofftherapie.

Nein, die Dokumentation gibt an, dass die Feststellungen zur Nutzenbewertung aufgehoben wurden. Der entsprechende Beschluss vom Oktober 2022 ist nicht mehr in Kraft.

Der Wirkstoff wird unter dem Handelsnamen Ronapreve vertrieben. Er wird im Bereich der Infektionskrankheiten zur Behandlung von COVID-19 eingesetzt.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Casirivimab/Imdevimab (COVID-19-Infektion, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien