G-BA2022

Tixagevimab/Cilgavimab bei COVID-19: G-BA Beschluss

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Nutzenbewertung des Wirkstoffs Tixagevimab/Cilgavimab (Handelsname Evusheld). Das Verfahren wurde im April 2023 abgeschlossen.

Tixagevimab und Cilgavimab sind monoklonale Antikörper, die in der Therapie der Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) eingesetzt werden. Die Nutzenbewertung nach § 35a SGB V ist ein reguläres Verfahren zur Beurteilung neuer Arzneimittel in Deutschland.

Der vorliegende Beschluss regelt die erstmalige Dossierpflicht für dieses Medikament in einer spezifischen Indikation. Da es sich um ein administratives Dokument handelt, werden hier ausschließlich die formalen Anwendungsgebiete definiert.

Empfehlungen

Das G-BA-Dokument definiert das genaue Anwendungsgebiet für die Nutzenbewertung von Tixagevimab/Cilgavimab.

Zugelassene Patientengruppe

Laut Beschluss wird das Medikament zur Behandlung einer Coronavirus-19-Erkrankung bei folgenden Personen angewendet:

  • Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren

  • Ein Mindestkörpergewicht von 40 kg muss erreicht sein

  • Es besteht kein Bedarf an zusätzlicher Sauerstoffzufuhr

  • Es liegt ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 vor

Verfahrensstatus

Das Nutzenbewertungsverfahren für diese spezifische Indikation wurde am 20.04.2023 mit einem entsprechenden Beschluss abgeschlossen. Die Festlegungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie und den tragenden Gründen sind in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie dokumentiert.

Frage zu dieser Leitlinie stellen...

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Tixagevimab/Cilgavimab gemäß diesem G-BA-Beschluss strikt auf Personen beschränkt ist, die noch keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen, aber ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf aufweisen. Zudem ist das Mindestgewicht von 40 kg bei Jugendlichen ab 12 Jahren zwingend zu beachten.

Häufig gestellte Fragen

Das Medikament wird bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren mit einem Körpergewicht von mindestens 40 kg eingesetzt. Voraussetzung ist eine COVID-19-Erkrankung mit hohem Risiko für einen schweren Verlauf.

Das Dokument stellt klar, dass das Anwendungsgebiet nur Personen umfasst, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen. Bei bereits bestehendem Sauerstoffbedarf ist diese spezifische Indikation nicht erfüllt.

Der G-BA hat den Beschluss zur Nutzenbewertung von Tixagevimab/Cilgavimab am 20.04.2023 gefasst. Damit trat die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft.

War diese Zusammenfassung hilfreich?

Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Tixagevimab/Cilgavimab (Erstmalige Dossierpflicht: COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, ≥ 12 Jahre) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

Verwandte Leitlinien