G-BA2022

Paxlovid bei COVID-19: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2022 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Wirkstoff Nirmatrelvir/Ritonavir (Handelsname Paxlovid) zusammen. Der Beschluss zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V wurde im Dezember 2022 gefasst.

Die Coronavirus-Krankheit 2019 (COVID-19) kann bei bestimmten Risikogruppen zu schweren Verläufen führen. Antivirale Therapien zielen darauf ab, die Virusreplikation frühzeitig zu hemmen und so Hospitalisierungen oder Todesfälle zu vermeiden. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Verfahrens.

Das Verfahren bewertet den Zusatznutzen des Medikaments des pharmazeutischen Unternehmers Pfizer Pharma GmbH. Ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff ist laut G-BA für Ende 2025 in Vorbereitung.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß der Fachinformation und dem G-BA-Beschluss wird Nirmatrelvir/Ritonavir (Paxlovid) für eine spezifische Personengruppe angewendet. Die Behandlung richtet sich an Erwachsene mit COVID-19.

Folgende Kriterien müssen laut G-BA für die Anwendung erfüllt sein:

  • Es liegt keine Erfordernis einer zusätzlichen Sauerstoffzufuhr vor.

  • Es besteht ein erhöhtes Risiko, einen schweren COVID-19-Verlauf zu entwickeln.

Status der Nutzenbewertung

Das reguläre Nutzenbewertungsverfahren wurde am 15.12.2022 mit einem Beschluss abgeschlossen. Die zugrundeliegende Nutzenbewertung des IQWiG wurde im Vorfeld im Oktober 2022 veröffentlicht.

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💡Praxis-Tipp

Gemäß dem zugelassenen Anwendungsgebiet des G-BA ist der Sauerstoffbedarf ein zentrales Kriterium bei der Indikationsstellung für Nirmatrelvir/Ritonavir. Das Medikament ist ausschließlich für Personen vorgesehen, die keine zusätzliche Sauerstoffzufuhr benötigen, aber ein hohes Risiko für eine klinische Verschlechterung aufweisen.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Nirmatrelvir/Ritonavir bei Erwachsenen mit COVID-19 angewendet. Voraussetzung ist, dass diese keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben.

Der Beschluss zur Nutzenbewertung von Nirmatrelvir/Ritonavir wurde vom G-BA am 15.12.2022 gefasst. Er trat am selben Tag in Kraft.

Ja, aus den Dokumenten des G-BA geht hervor, dass ein weiteres Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff vorbereitet wird. Die Beschlussfassung hierfür ist für den 15.12.2025 vorgesehen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Nirmatrelvir/Ritonavir (COVID-19, keine Erfordernis zusätzlicher Sauerstoffzufuhr, erhöhtes Risiko für schweren Verlauf) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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