X-chromosomale Hypophosphatämie: Burosumab-Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst ein Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2020 zusammen. Es behandelt den Wirkstoff Burosumab (Handelsname Crysvita®).

Burosumab wird zur Behandlung der X-chromosomalen Hypophosphatämie eingesetzt. Das bewertete Verfahren bezieht sich spezifisch auf die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen von 1 bis unter 18 Jahren.

Bei dem Medikament handelt es sich um ein sogenanntes Orphan Drug, also ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens. Der pharmazeutische Unternehmer ist die Kyowa Kirin GmbH.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss vom April 2020 zu Burosumab nicht mehr gültig ist. Für aktuelle Informationen zur Nutzenbewertung wird auf das Folgeverfahren vom Februar 2022 verwiesen, welches nach Überschreitung der gesetzlichen Umsatzgrenze eingeleitet wurde.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA bezog sich dieses spezifische Bewertungsverfahren auf Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis unter 18 Jahren.

Nein, das Dokument gibt an, dass dieser Beschluss aufgehoben wurde. Er wurde durch ein neues Verfahren vom 01.02.2022 ersetzt.

Das Dokument nennt als Grund für das Folgeverfahren die Überschreitung der 50-Millionen-Euro-Grenze. Dies machte eine erneute Nutzenbewertung erforderlich.

Ja, der G-BA stuft Burosumab (Crysvita) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) ein.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Burosumab (Neubewertung nach Fristablauf: X-chromosomale Hypophosphatämie, ≥ 1 bis < 18 Jahre) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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