G-BA2022

Burosumab bei tumorinduzierter Osteomalazie: G-BA

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2022)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Daten des G-BA-Beschlussverfahrens. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Nutzenbewertung für den Wirkstoff Burosumab (Handelsname Crysvita) in einem neuen Anwendungsgebiet durchgeführt.

Bei der Indikation handelt es sich um die FGF23-bedingte Hypophosphatämie bei tumorinduzierter Osteomalazie. Diese seltene Erkrankung wird durch phosphaturische mesenchymale Tumore ausgelöst, die den Wachstumsfaktor FGF23 im Übermaß produzieren.

Burosumab ist in diesem Zusammenhang als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das entsprechende Bewertungsverfahren wurde im Februar 2023 mit einem Beschluss abgeschlossen.

Empfehlungen

Der Beschluss definiert das genaue Anwendungsgebiet für den Einsatz des Antikörpers.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Burosumab zur Behandlung der FGF23-bedingten Hypophosphatämie bei tumorinduzierter Osteomalazie eingesetzt. Dies gilt spezifisch in Verbindung mit phosphaturischen mesenchymalen Tumoren.

Eine Behandlung ist gemäß den Dokumenten unter folgenden Voraussetzungen vorgesehen:

  • Der Tumor kann nicht durch eine Operation kurativ behandelt werden.

  • Der Tumor kann nicht lokalisiert werden.

Zielpopulation

Die Bewertung schließt verschiedene Altersgruppen in die Zielpopulation ein. Das Arzneimittel wird bei folgenden Patientengruppen angewendet:

  • Kinder und Jugendliche im Alter von 1 bis 17 Jahren

  • Erwachsene Patienten

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Burosumab bei tumorinduzierter Osteomalazie nur dann zum Einsatz kommt, wenn der zugrundeliegende Tumor nicht operativ entfernt oder nicht lokalisiert werden kann. Die primäre kurative Therapieoption bleibt somit, sofern möglich, die chirurgische Resektion des Tumors.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete Burosumab für die Behandlung der FGF23-bedingten Hypophosphatämie bei tumorinduzierter Osteomalazie. Dies betrifft Fälle, die mit phosphaturischen mesenchymalen Tumoren in Verbindung stehen.

Laut Beschluss ist das Medikament für Kinder und Jugendliche ab einem Alter von 1 Jahr zugelassen. Ebenso schließt das Anwendungsgebiet erwachsene Patienten ein.

Die Anwendung ist vorgesehen, wenn die Tumore nicht durch eine Operation kurativ behandelt werden können. Eine weitere Indikation besteht, wenn sich der Tumor nicht lokalisieren lässt.

Ja, laut den Dokumenten des G-BA ist Burosumab als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Burosumab (Neues Anwendungsgebiet: FGF23-bedingte Hypophosphatämie bei tumorinduzierter Osteomalazie) (G-BA, 2022). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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