G-BA2018

Brentuximab Vedotin bei T-Zell-Lymphom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Dokumenten zur Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Brentuximab Vedotin (Handelsname Adcetris).

Das kutane T-Zell-Lymphom (CTCL) ist eine seltene onkologische Erkrankung des lymphatischen Systems, die sich primär an der Haut manifestiert. Brentuximab Vedotin ist ein Antikörper-Wirkstoff-Konjugat, das spezifisch gegen das Oberflächenantigen CD30 gerichtet ist.

Gemäß den G-BA-Dokumenten ist das Medikament für dieses Anwendungsgebiet als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Die Nutzenbewertung erfolgte nach § 35a SGB V.

Empfehlungen

Da es sich bei dem Quelltext um ein administratives Dokument handelt, werden keine direkten klinischen Empfehlungen ausgesprochen. Der G-BA dokumentiert stattdessen die Eckdaten der Nutzenbewertung:

Gegenstand der Bewertung

Der G-BA bewertet den Einsatz von Brentuximab Vedotin für ein neues Anwendungsgebiet. Konkret geht es um die Behandlung des CD30-positiven kutanen T-Zell-Lymphoms (CTCL).

Verfahrensablauf

Das Nutzenbewertungsverfahren umfasst laut G-BA folgende formale Schritte:

  • Einreichung der Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer (Takeda GmbH)

  • Bewertung der Therapiekosten und Patientenzahlen durch das IQWiG

  • Schriftliches Stellungnahmeverfahren und mündliche Anhörung

  • Abschließende Beschlussfassung über den Zusatznutzen

Beschlussfassung

Der abschließende Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) trat am 05.07.2018 in Kraft. Die offizielle Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger.

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💡Praxis-Tipp

Da Brentuximab Vedotin in dieser Indikation den Orphan-Drug-Status besitzt, gilt der medizinische Zusatznutzen durch die Zulassung formal als belegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die G-BA-Beschlüsse zur Arzneimittel-Richtlinie (Anlage XII) maßgeblich für die Verordnungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit in der vertragsärztlichen Versorgung sind.

Häufig gestellte Fragen

Gemäß G-BA-Dokumentation erfolgte die Nutzenbewertung für das CD30-positive kutane T-Zell-Lymphom (CTCL).

Ja, laut den Verfahrensdaten des G-BA ist der Wirkstoff in diesem Anwendungsgebiet als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) klassifiziert.

Das Verfahren zur Nutzenbewertung wurde für die Takeda GmbH als pharmazeutischen Unternehmer durchgeführt.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brentuximab Vedotin (neues Anwendungsgebiet: Kutanes T-Zell-Lymphom, CD30+) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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