G-BA2019

Hodgkin-Lymphom Erstlinie: G-BA zu Brentuximab Vedotin

Diese Leitlinie stammt aus 2019 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2019)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Dieser Artikel basiert auf den administrativen Daten der Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2019. Gegenstand des Verfahrens ist der Wirkstoff Brentuximab Vedotin (Handelsname Adcetris).

Das Medikament wurde für ein neues Anwendungsgebiet bewertet. Es geht um den Einsatz in der Erstlinientherapie des CD30-positiven Hodgkin-Lymphoms.

Das Hodgkin-Lymphom ist eine bösartige Erkrankung des lymphatischen Systems. Brentuximab Vedotin ist ein Antikörper-Wirkstoff-Konjugat, das gezielt an das CD30-Antigen auf der Oberfläche der Lymphomzellen bindet.

Der Wirkstoff ist als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug) eingestuft. Das entsprechende Bewertungsverfahren wurde im September 2019 abgeschlossen.

Empfehlungen

Die vorliegenden Dokumente des G-BA umfassen die administrativen Rahmendaten des Nutzenbewertungsverfahrens. Es werden folgende formale Aspekte festgehalten:

Gegenstand der Bewertung

Laut G-BA-Dokumentation bezieht sich das Verfahren auf folgende Spezifikationen:

  • Wirkstoff: Brentuximab Vedotin (Adcetris)

  • Indikation: CD30-positives Hodgkin-Lymphom

  • Therapielinie: Erstlinientherapie

  • Sonderstatus: Einstufung als Orphan Drug (Arzneimittel für seltene Leiden)

Verfahrensablauf

Das Nutzenbewertungsverfahren nach § 35a SGB V durchlief laut G-BA folgende Stationen:

  • Einreichung des Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer (Takeda GmbH & Co. KG)

  • Veröffentlichung der Nutzenbewertung und Beginn des Stellungnahmeverfahrens im Juni 2019

  • Mündliche Anhörung im Juli 2019

  • Abschließende Beschlussfassung im September 2019

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Brentuximab Vedotin in der Erstlinie des Hodgkin-Lymphoms wird darauf hingewiesen, dass es sich um ein Orphan Drug handelt, für das ein reguläres G-BA-Nutzenbewertungsverfahren durchlaufen wurde. Die genauen Vorgaben zur Verordnungsfähigkeit ergeben sich aus der entsprechenden Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie.

Häufig gestellte Fragen

Der G-BA bewertete den Wirkstoff für den Einsatz in der Erstlinientherapie des CD30-positiven Hodgkin-Lymphoms.

Laut G-BA ist das Medikament als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) eingestuft.

Ja, das entsprechende Verfahren nach § 35a SGB V wurde mit der Beschlussfassung im September 2019 offiziell abgeschlossen.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Brentuximab Vedotin (neues Anwendungsgebiet: Hodgkin-Lymphom, CD30+, Erstlinie) (G-BA, 2019). Originaldokument ansehen

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