G-BA2017

Nivolumab bei Hodgkin-Lymphom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat 2017 ein Nutzenbewertungsverfahren für den Wirkstoff Nivolumab (Handelsname Opdivo) abgeschlossen. Diese Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des Beschlusses zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V.

Das klassische Hodgkin-Lymphom (cHL) ist eine maligne Erkrankung des lymphatischen Systems. Bei Personen, die auf Standardtherapien nicht ansprechen oder Rückfälle erleiden, werden erweiterte Behandlungsoptionen benötigt.

Nivolumab wird als onkologisches Therapeutikum eingesetzt. Das vorliegende Verfahren bewertet den Zusatznutzen in einem spezifischen, neu zugelassenen Anwendungsgebiet für diesen Wirkstoff.

Empfehlungen

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Gemäß dem G-BA-Beschluss ist Nivolumab zur Behandlung des klassischen Hodgkin-Lymphoms (cHL) indiziert. Die Anwendung bezieht sich ausschließlich auf erwachsene Personen.

Es wird spezifiziert, dass es sich um eine rezidivierende oder refraktäre Form der Erkrankung handeln muss.

Zudem setzt die Indikationsstellung laut Dokument zwingend zwei vorangegangene Therapieschritte voraus:

  • Eine erfolgte autologe Stammzelltransplantation (ASCT)

  • Eine vorangegangene Behandlung mit dem Wirkstoff Brentuximab Vedotin

Zweckmäßige Vergleichstherapie

Der G-BA zieht für die Nutzenbewertung eine zweckmäßige Vergleichstherapie heran. Die spezifischen Details hierzu sind in den tragenden Gründen des Beschlusses sowie in der Anlage XII der Arzneimittel-Richtlinie hinterlegt.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Verordnung von Nivolumab beim klassischen Hodgkin-Lymphom ist auf die exakte Einhaltung der Vortherapien zu achten. Gemäß G-BA-Dokumenten ist der Einsatz in dieser Indikation nur vorgesehen, wenn zuvor bereits eine autologe Stammzelltransplantation sowie eine Therapie mit Brentuximab Vedotin erfolgt sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA ist Nivolumab für das rezidivierende oder refraktäre klassische Hodgkin-Lymphom (cHL) indiziert. Die Zulassung in diesem Verfahren bezieht sich auf Erwachsene.

Das Dokument spezifiziert, dass vor dem Einsatz von Nivolumab zwei Schritte erfolgt sein müssen. Dies umfasst eine autologe Stammzelltransplantation (ASCT) und eine Behandlung mit Brentuximab Vedotin.

Der in den G-BA-Unterlagen genannte Handelsname für den Wirkstoff Nivolumab lautet Opdivo. Der pharmazeutische Unternehmer in diesem Verfahren ist Bristol-Myers Squibb.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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