G-BA2017

Avelumab bei Merkelzellkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

Diese Leitlinie stammt aus 2017 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2017)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Merkelzellkarzinom ist ein seltener, aber aggressiver Hautkrebs. Für die medikamentöse Therapie dieser onkologischen Erkrankung steht unter anderem der Wirkstoff Avelumab (Handelsname Bavencio) zur Verfügung.

Das vorliegende Dokument fasst die administrativen Eckdaten der frühen Nutzenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2017 zusammen. Zu diesem Zeitpunkt besaß das Medikament den Status eines Arzneimittels zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

Diese Zusammenfassung basiert auf den formalen Verfahrensdaten des G-BA. Es werden die historischen Beschlüsse und der Status des Bewertungsverfahrens abgebildet.

Empfehlungen

Die Dokumentation des G-BA liefert folgende formale Eckdaten zum Bewertungsverfahren:

Verfahrensdetails und Orphan-Drug-Status

Laut G-BA wurde das Nutzenbewertungsverfahren für Avelumab (Bavencio) am 01.10.2017 initiiert. Der Wirkstoff wurde in diesem Verfahren als Orphan Drug (Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens) eingestuft.

Pharmazeutische Unternehmer in diesem Verfahren waren die Merck Serono GmbH sowie die Pfizer Pharma GmbH.

Beschlussfassung und Aufhebung

Der ursprüngliche Beschluss zur Nutzenbewertung wurde am 16.03.2018 gefasst. Das Dokument weist jedoch explizit darauf hin, dass dieser Beschluss aufgehoben wurde.

Die Aufhebung erfolgte durch ein nachfolgendes Nutzenbewertungsverfahren vom 01.04.2020. Dieses spätere Verfahren behandelte die Bewertung nach der Aufhebung des Orphan-Drug-Status für das metastasierte Merkelzellkarzinom.

Weitere Bewertungsverfahren

Der G-BA listet weitere abgeschlossene Bewertungsverfahren zu diesem Wirkstoff auf:

  • Verfahren vom 01.12.2019

  • Verfahren vom 01.04.2020

  • Verfahren vom 01.03.2021

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche G-BA-Beschluss zu Avelumab aus dem Jahr 2018 nicht mehr gültig ist. Für die aktuelle Bewertung des Zusatznutzens wird auf die nachfolgenden Verfahren ab 2020 verwiesen, die nach der Aufhebung des Orphan-Drug-Status durchgeführt wurden.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wurde Avelumab im Verfahren von 2017 als Orphan Drug eingestuft. Dies kennzeichnet ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens.

Nein, das Dokument gibt an, dass der Beschluss vom 16.03.2018 aufgehoben wurde. Er wurde durch ein neues Verfahren im Jahr 2020 ersetzt.

Gemäß den G-BA-Daten erfolgte das Verfahren vom 01.04.2020 aufgrund der Aufhebung des Orphan-Drug-Status. Es behandelte spezifisch das metastasierte Merkelzellkarzinom.

In den Unterlagen des G-BA werden die Merck Serono GmbH und die Pfizer Pharma GmbH als pharmazeutische Unternehmer genannt.

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