Letermovir: CMV-Prophylaxe, Indikation und Wirksamkeit

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 für den Wirkstoff Letermovir (Handelsname Prevymis®) zusammen. Letermovir wird im therapeutischen Gebiet der Cytomegalievirus-Infektionen (CMV) eingesetzt.

Bei dem Medikament handelt es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug). Der G-BA-Prozess umfasste die Einreichung des Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer (MSD Sharp & Dohme GmbH), die Bewertung durch das IQWiG sowie entsprechende Stellungnahmen und Anhörungen.

Wichtiger Hinweis zum Status: Die in diesem Verfahren von 2018 gefassten Beschlüsse sind nicht mehr gültig. Sie wurden durch ein neueres Nutzenbewertungsverfahren explizit aufgehoben.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Letermovir aus dem Jahr 2018 offiziell aufgehoben wurde. Für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen und zur Verordnungsfähigkeit sollte die Neubewertung vom Dezember 2023 (Prophylaxe nach Stammzelltransplantation) konsultiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut Dokumentation des G-BA wurde der Beschluss vom 02.08.2018 aufgehoben. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 15.12.2023 ersetzt.

Der Wirkstoff wurde im therapeutischen Gebiet der Cytomegalievirus-Infektionen (CMV) bewertet. Das Nachfolgeverfahren von 2023 präzisiert die Anwendung als Prophylaxe nach Stammzelltransplantation bei CMV-Reaktivierung oder -Erkrankung.

Ja, das G-BA-Dokument klassifiziert Letermovir (Prevymis®) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Letermovir (Cytomegalievirus-Infektion) (G-BA, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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