G-BA2018

Letermovir bei CMV-Infektion: G-BA Nutzenbewertung (2018)

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das vorliegende Dokument fasst das Nutzenbewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem Jahr 2018 für den Wirkstoff Letermovir (Handelsname Prevymis®) zusammen. Letermovir wird im therapeutischen Gebiet der Cytomegalievirus-Infektionen (CMV) eingesetzt.

Bei dem Medikament handelt es sich um ein Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug). Der G-BA-Prozess umfasste die Einreichung des Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer (MSD Sharp & Dohme GmbH), die Bewertung durch das IQWiG sowie entsprechende Stellungnahmen und Anhörungen.

Wichtiger Hinweis zum Status: Die in diesem Verfahren von 2018 gefassten Beschlüsse sind nicht mehr gültig. Sie wurden durch ein neueres Nutzenbewertungsverfahren explizit aufgehoben.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument des G-BA enthält keine direkten klinischen Handlungsanweisungen, sondern dokumentiert den administrativen Ablauf der frühen Nutzenbewertung.

Verfahrensstatus und Gültigkeit

Laut G-BA-Dokumentation ist der ursprüngliche Beschluss vom 02.08.2018 mittlerweile aufgehoben. Es wird darauf hingewiesen, dass die damaligen Festlegungen durch eine Neubewertung ersetzt wurden.

Nachfolgeverfahren

Das Dokument verweist auf folgende neuere Bewertungsverfahren für den Wirkstoff Letermovir, die für die aktuelle klinische und administrative Einordnung herangezogen werden sollten:

  • Neubewertung (Orphan > 30 Mio. Euro) vom 15.12.2023 zur CMV-Reaktivierung und -Erkrankung

  • Bewertung zur Prophylaxe nach Stammzelltransplantation (ebenfalls 15.12.2023)

  • Weitere geplante oder abgeschlossene Verfahren mit Datum 15.05.2025

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass der G-BA-Beschluss zu Letermovir aus dem Jahr 2018 offiziell aufgehoben wurde. Für aktuelle Informationen zum Zusatznutzen und zur Verordnungsfähigkeit sollte die Neubewertung vom Dezember 2023 (Prophylaxe nach Stammzelltransplantation) konsultiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein, laut Dokumentation des G-BA wurde der Beschluss vom 02.08.2018 aufgehoben. Er wurde durch ein neues Nutzenbewertungsverfahren vom 15.12.2023 ersetzt.

Der Wirkstoff wurde im therapeutischen Gebiet der Cytomegalievirus-Infektionen (CMV) bewertet. Das Nachfolgeverfahren von 2023 präzisiert die Anwendung als Prophylaxe nach Stammzelltransplantation bei CMV-Reaktivierung oder -Erkrankung.

Ja, das G-BA-Dokument klassifiziert Letermovir (Prevymis®) als Arzneimittel zur Behandlung eines seltenen Leidens (Orphan Drug).

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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