G-BA2020

Avelumab bei Merkelzellkarzinom: G-BA Nutzenbewertung

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KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: G-BA (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das metastasierte Merkelzellkarzinom (MCC) ist ein seltener und aggressiver Hauttumor. Für diese Indikation wurde der Wirkstoff Avelumab (Bavencio) ursprünglich als Medikament für seltene Leiden (Orphan-Drug) zugelassen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Jahr 2020 ein Nutzenbewertungsverfahren für Avelumab durchgeführt. Dieses Verfahren wurde formal notwendig, da der Orphan-Drug-Status für das Medikament aufgehoben wurde.

Das Bewertungsverfahren begann im April 2020 und umfasste die Einreichung von Dossiers durch den pharmazeutischen Unternehmer sowie eine Bewertung durch das IQWiG. Mit der Beschlussfassung am 1. Oktober 2020 wurde das Verfahren offiziell abgeschlossen.

Empfehlungen

Die vorliegende Zusammenfassung basiert auf den administrativen Eckdaten des G-BA-Beschlusses.

Zugelassenes Anwendungsgebiet

Laut G-BA wird Avelumab (Bavencio) in folgender Indikation bewertet:

  • Einsatz als Monotherapie

  • Behandlung von erwachsenen Personen

  • Vorliegen eines metastasierten Merkelzellkarzinoms (MCC)

Verfahrensdetails zur Nutzenbewertung

Der Beschluss des G-BA regelt die formale Neubewertung des Wirkstoffs. Folgende Aspekte kennzeichnen das Verfahren:

  • Es handelt sich um eine Neubewertung nach der Aufhebung des Orphan-Drug-Status.

  • Die zweckmäßige Vergleichstherapie wurde im Rahmen des Verfahrens durch den G-BA festgelegt.

  • Die finale Beschlussfassung und das Inkrafttreten der Anlage XII zur Arzneimittel-Richtlinie erfolgten am 01.10.2020.

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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass Avelumab beim metastasierten Merkelzellkarzinom laut G-BA-Dokumentation ausschließlich als Monotherapie bei Erwachsenen angewendet wird. Durch die Aufhebung des Orphan-Drug-Status unterliegt das Präparat nun den regulären Anforderungen der frühen Nutzenbewertung.

Häufig gestellte Fragen

Laut G-BA wird Avelumab (Bavencio) bei erwachsenen Personen mit einem metastasierten Merkelzellkarzinom (MCC) eingesetzt. Die Anwendung erfolgt dabei als Monotherapie.

Das Verfahren wurde durch den G-BA eingeleitet, da der Orphan-Drug-Status für Avelumab aufgehoben wurde. Dies machte eine reguläre Neubewertung des Nutzens nach § 35a SGB V erforderlich.

Ja, laut den offiziellen Dokumenten ist das Bewertungsverfahren abgeschlossen. Der finale Beschluss des G-BA trat am 01.10.2020 in Kraft.

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Quelle: G-BA Nutzenbewertung: Avelumab (Bewertung nach Aufhebung des Orphan Drug-Status: Metastasiertes Merkelzellkarzinom) (G-BA, 2020). Originaldokument ansehen

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