AstraZeneca-Impfstoff: Sinusvenenthrombose & Warnung

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Drug Safety Mail 2021-16 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) greift eine dringende Information des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom März 2021 auf. Thema ist die Sicherheit des COVID-19-Impfstoffs von AstraZeneca im Rahmen der Pandemiebekämpfung.

Hintergrund der Mitteilung sind aufgetretene Fallberichte über schwerwiegende thrombotische Ereignisse nach der Verabreichung des Vektorimpfstoffs. Diese unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) führten zu einer Neubewertung des Nutzen-Risiko-Profils.

Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei dem seltenen, aber klinisch hochrelevanten Krankheitsbild der Sinusvenenthrombose. Dieses trat in den gemeldeten Fällen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung und in Kombination mit einer Thrombozytopenie auf.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Mitteilung hebt hervor, dass bei geimpften Personen besonders auf Symptome geachtet werden sollte, die mehr als vier Tage nach der AstraZeneca-Impfung auftreten. Bei starken, persistierenden Kopfschmerzen oder dem Auftreten von Petechien wird eine sofortige ärztliche Abklärung auf mögliche thrombotische Ereignisse oder eine Thrombozytopenie empfohlen.

Häufig gestellte Fragen

Die Aussetzung erfolgte laut AkdÄ aufgrund von Fallberichten über schwerwiegende thrombotische Ereignisse. Auffällig war insbesondere eine Häufung von Sinusvenenthrombosen in Kombination mit einer Thrombozytopenie.

Ja, die Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts zur vorübergehenden Aussetzung gilt vollumfänglich. Sie betrifft laut Mitteilung sowohl Erst- als auch Folgeimpfungen.

Es wird empfohlen, auf ein zunehmendes Unwohlsein zu achten, das mehr als vier Tage nach der Impfung auftritt. Als konkrete Warnzeichen nennt die Information starke, anhaltende Kopfschmerzen sowie punktförmige Hautblutungen.

Unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) und Verdachtsfälle können an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gemeldet werden. Dies entspricht den Vorgaben der ärztlichen Berufsordnung.

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Quelle: AkdÄ: Information des PEI zum COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca: Vorübergehende Aussetzung. (AkdÄ, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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