AkdÄ2020

Hydroxychloroquin bei COVID-19: AkdÄ/BfArM Warnung

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Drug Safety Mail 2020-29 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) thematisiert den Off-Label-Einsatz von Hydroxychloroquin. Das Medikament ist regulär zur Behandlung von Malaria und bestimmten Autoimmunerkrankungen zugelassen.

Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wurde der Wirkstoff bei begrenzter Datenlage zur Behandlung von SARS-CoV-2-Infektionen eingesetzt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) veröffentlichte daraufhin wichtige Sicherheitshinweise.

Zudem wurde auf Maßnahmen hingewiesen, die die Versorgung chronisch kranker Patienten mit Hydroxychloroquin sicherstellen sollen. Diese Zusammenfassung basiert auf der Kurzinformation der AkdÄ.

Empfehlungen

Die AkdÄ und das BfArM formulieren klare Einschränkungen für den Einsatz von Hydroxychloroquin bei COVID-19.

Indikationsstellung

Laut den Sicherheitshinweisen wird von einem unkontrollierten Einsatz abgeraten. Es werden folgende Rahmenbedingungen empfohlen:

  • Anwendung vorzugsweise im Rahmen klinischer Studien

  • Keinesfalls ohne ärztliche Verschreibung

  • Strikte ärztliche Aufsicht während der Therapie

Nebenwirkungen und Risikofaktoren

Die Warnung betont insbesondere das Risiko für schwerwiegende kardiale Nebenwirkungen. Dazu zählen Kardiomyopathien, QT-Zeit-Verlängerungen und Herzrhythmusstörungen.

Das Risiko für diese Komplikationen ist laut BfArM unter folgenden Bedingungen erhöht:

  • Gleichzeitige Gabe von Medikamenten mit ähnlicher kardialer Wirkung (z. B. Azithromycin)

  • Anwendung in höheren Dosierungen

Zusätzlich wird auf weitere bekannte Nebenwirkungen hingewiesen. Hierzu gehören Störungen der Leber- und Nierenfunktion, Nervenzellschäden mit der Folge epileptischer Anfälle sowie Hypoglykämien.

Monitoring

Für Patienten mit COVID-19, die mit Hydroxychloroquin behandelt werden, wird eine engmaschige Überwachung empfohlen.

  • Vorbestehende Herzerkrankungen sind zwingend zu berücksichtigen.

  • EKG-Kontrollen vor Therapiebeginn sollten erwogen werden.

  • Regelmäßige EKG-Kontrollen während der Behandlung werden ebenfalls zur Erwägung empfohlen.

Kontraindikationen

Die Warnung des BfArM hebt hervor, dass Hydroxychloroquin keinesfalls ohne ärztliche Aufsicht und Verschreibung angewendet werden darf.

Besondere Vorsicht ist geboten bei:

  • Vorbestehenden Herzerkrankungen

  • Gleichzeitiger Einnahme von QT-zeit-verlängernden Medikamenten (wie Azithromycin)

  • Bekannten Leber- oder Nierenfunktionsstörungen

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💡Praxis-Tipp

Die Warnung des BfArM hebt besonders die Gefahr von kardialen Komplikationen bei der Kombinationstherapie hervor. Es wird darauf hingewiesen, dass die gleichzeitige Gabe von Hydroxychloroquin und Azithromycin das Risiko für schwerwiegende Herzrhythmusstörungen und QT-Verlängerungen signifikant erhöht. Vorbestehende Herzerkrankungen sollten daher vor einem Off-Label-Einsatz zwingend evaluiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut BfArM sollte der Einsatz bei COVID-19 vorzugsweise nur im Rahmen klinischer Studien erfolgen. Eine Anwendung darf keinesfalls ohne ärztliche Verschreibung und Aufsicht stattfinden.

Die AkdÄ warnt vor Kardiomyopathien, QT-Verlängerungen und Herzrhythmusstörungen. Das Risiko steigt bei höheren Dosierungen oder der Kombination mit anderen kardial wirksamen Medikamenten.

Es wird empfohlen, Patienten unter der Therapie engmaschig zu überwachen. Laut BfArM sollten EKG-Kontrollen sowohl vor als auch regelmäßig während der Behandlung erwogen werden.

Die Warnung nennt explizit Arzneimittel mit einer ähnlichen Wirkung auf das Herz. Als Beispiel wird das Antibiotikum Azithromycin aufgeführt, welches das Risiko für kardiale Nebenwirkungen erhöht.

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Quelle: AkdÄ: Information des BfArM zu Hydroxychloroquin: Risiko für (AkdÄ, 2020). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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