Dolutegravir: Neuralrohrdefekte und Kontraindikation
Hintergrund
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) informiert in einem Rote-Hand-Brief aus dem Jahr 2018 über ein Sicherheitsrisiko bei Dolutegravir. Der Wirkstoff hemmt die HIV-Integrase und wird in verschiedenen Kombinationen zur Behandlung einer HIV-Infektion eingesetzt.
Hintergrund der Warnung sind Berichte über Neuralrohrdefekte bei Neugeborenen. Diese traten auf, wenn die Mütter zum Zeitpunkt der Konzeption Dolutegravir eingenommen hatten.
Neuralrohrdefekte entstehen durch einen unvollständigen Verschluss des Neuralrohrs zwischen dem nullten und 28. Tag nach der Konzeption. Dies führt dazu, dass sich Rückenmark, Gehirn und verwandte Strukturen nicht korrekt ausbilden.
💡Praxis-Tipp
Es wird dringend darauf hingewiesen, dass das Risiko für Neuralrohrdefekte spezifisch den Zeitraum der Konzeption und die ersten 28 Tage danach betrifft. Daher ist ein sicherer Konzeptionsschutz während der gesamten Therapie essenziell. Ein routinemäßiger Schwangerschaftstest vor Therapiebeginn wird als wichtige Sicherheitsmaßnahme hervorgehoben.
Häufig gestellte Fragen
Laut Rote-Hand-Brief gibt es Berichte über Neuralrohrdefekte bei Neugeborenen, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Konzeption Dolutegravir eingenommen hat. Daher wird empfohlen, das Medikament bei Frauen mit Kinderwunsch zu vermeiden.
Wird die Schwangerschaft im ersten Trimester festgestellt, wird ein sofortiger Wechsel auf eine alternative antiretrovirale Therapie empfohlen. Dies soll das Risiko für Fehlbildungen minimieren.
In einer Anwendungsbeobachtung lag die Inzidenz bei 0,9 Prozent (vier Fälle bei 426 Neugeborenen). Im Vergleich dazu beträgt die Hintergrundinzidenz bei anderen antiretroviralen Medikamenten lediglich 0,1 Prozent.
Die Warnung bezieht sich auf alle Dolutegravir-haltigen Präparate. Dazu gehören laut AkdÄ die Medikamente Tivicay®, Triumeq® und Juluca®.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Tivicay® (Dolutegravir) ▼, Triumeq® (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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