Gadolinium-Kontrastmittel: Sicherheit und Empfehlungen

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Gadolinium-haltige Kontrastmittel (GhK) werden zur Kontrastverstärkung bei Magnetresonanztomographien (MRT) eingesetzt. Dabei wird zwischen linearen und makrozyklischen Verbindungen unterschieden, die je nach Präparat intravenös oder intraartikulär angewendet werden können.

Eine Bewertung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat bestätigt, dass sich nach der intravenösen Anwendung von GhK geringe Mengen Gadolinium im Gehirn ablagern. Diese Ablagerungen treten nach der Gabe von linearen GhK häufiger auf als nach makrozyklischen GhK.

Bislang gibt es laut der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) keine Hinweise auf eine direkte Schädigung von Patienten durch diese Ablagerungen. Da die langfristigen Risiken jedoch unbekannt sind, wurden präventive regulatorische Maßnahmen ergriffen. Diese Zusammenfassung basiert auf der Drug Safety Mail 2018-02 der AkdÄ.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ betont, dass Gadolinium-haltige Kontrastmittel generell nur dann eingesetzt werden sollten, wenn eine native MRT-Untersuchung keine ausreichenden diagnostischen Informationen liefert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei zwingender Indikation stets die niedrigste empfohlene Dosis verwendet werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Die EMA hat festgestellt, dass sich nach der intravenösen Gabe von linearen Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln (GhK) Gadolinium im Gehirn ablagert. Obwohl bisher keine direkten Patientenschäden nachgewiesen wurden, sind die Langzeitrisiken laut AkdÄ unbekannt, was zum Ruhen der Zulassung führte.

Ja, laut der Mitteilung der AkdÄ gibt es Ausnahmen für die linearen GhK Gadoxetsäure und Gadobensäure. Diese bleiben weiterhin verfügbar, dürfen jedoch ausschließlich für die MRT-Bildgebung der Leber eingesetzt werden.

Nein, die AkdÄ stellt klar, dass makrozyklische Gadolinium-haltige Kontrastmittel von dem Ruhen der Zulassung nicht betroffen sind. Sie bleiben sowohl für die intravenöse als auch für die intraartikuläre Anwendung weiterhin verfügbar.

Gemäß den aktualisierten Empfehlungen bleibt das lineare Kontrastmittel Gadopentetsäure weiterhin verfügbar. Es darf jedoch ausschließlich für die intraartikuläre Anwendung genutzt werden.

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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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