AkdÄ2018

Gadolinium-Kontrastmittel: AkdÄ Rote-Hand-Brief

Diese Leitlinie stammt aus 2018 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AkdÄ (2018)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Gadolinium-haltige Kontrastmittel (GhK) werden zur Kontrastverstärkung bei Magnetresonanztomographien (MRT) eingesetzt. Dabei wird zwischen linearen und makrozyklischen Verbindungen unterschieden, die je nach Präparat intravenös oder intraartikulär angewendet werden können.

Eine Bewertung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) hat bestätigt, dass sich nach der intravenösen Anwendung von GhK geringe Mengen Gadolinium im Gehirn ablagern. Diese Ablagerungen treten nach der Gabe von linearen GhK häufiger auf als nach makrozyklischen GhK.

Bislang gibt es laut der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) keine Hinweise auf eine direkte Schädigung von Patienten durch diese Ablagerungen. Da die langfristigen Risiken jedoch unbekannt sind, wurden präventive regulatorische Maßnahmen ergriffen. Diese Zusammenfassung basiert auf der Drug Safety Mail 2018-02 der AkdÄ.

Empfehlungen

Die AkdÄ fasst in der Drug Safety Mail 2018-02 die aktualisierten Empfehlungen des Rote-Hand-Briefs zusammen.

Indikationsstellung und Dosierung

Laut AkdÄ gelten für alle Gadolinium-haltigen Kontrastmittel (GhK) folgende Grundsätze:

  • Eine Anwendung wird nur empfohlen, wenn essenzielle diagnostische Informationen nicht mit einer MRT ohne Kontrastverstärkung gewonnen werden können.

  • Es wird empfohlen, stets die niedrigste empfohlene Dosis zu wählen.

Regulatorische Änderungen bei linearen GhK

Die EMA hat das Ruhen der Zulassung für die meisten intravenösen linearen GhK empfohlen. Dies war in Deutschland bis zum 28.02.2018 umzusetzen. Es gelten folgende Ausnahmeregelungen:

  • Gadoxetsäure und Gadobensäure: Diese linearen GhK bleiben verfügbar, dürfen jedoch ausschließlich zur MRT-Bildgebung der Leber angewendet werden.

  • Gadopentetsäure: Dieses lineare GhK bleibt weiterhin verfügbar, ist jedoch auf die rein intraartikuläre Anwendung beschränkt.

Makrozyklische GhK

Gemäß der Mitteilung bleiben makrozyklische GhK sowohl für die intravenöse als auch für die intraartikuläre Anwendung weiterhin uneingeschränkt verfügbar.

Dosierung

Wirkstoff / KlasseTypZulassungsstatus / Anwendungsgebiet
GadoxetsäureLineares GhKIntravenös, ausschließlich für MRT der Leber
GadobensäureLineares GhKIntravenös, ausschließlich für MRT der Leber
GadopentetsäureLineares GhKAusschließlich intraartikuläre Anwendung
Sonstige intravenöse lineare GhKLineares GhKRuhen der Zulassung (seit 28.02.2018)
Makrozyklische GhKMakrozyklisches GhKWeiterhin verfügbar (intravenös und intraartikulär)

Kontraindikationen

Die AkdÄ warnt vor der uneingeschränkten intravenösen Anwendung von linearen Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln aufgrund von nachgewiesenen Gadoliniumablagerungen im Gehirn. Die intravenöse Anwendung der meisten linearen GhK ist aufgrund des Ruhens der Zulassung nicht mehr zulässig.

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💡Praxis-Tipp

Die AkdÄ betont, dass Gadolinium-haltige Kontrastmittel generell nur dann eingesetzt werden sollten, wenn eine native MRT-Untersuchung keine ausreichenden diagnostischen Informationen liefert. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bei zwingender Indikation stets die niedrigste empfohlene Dosis verwendet werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Die EMA hat festgestellt, dass sich nach der intravenösen Gabe von linearen Gadolinium-haltigen Kontrastmitteln (GhK) Gadolinium im Gehirn ablagert. Obwohl bisher keine direkten Patientenschäden nachgewiesen wurden, sind die Langzeitrisiken laut AkdÄ unbekannt, was zum Ruhen der Zulassung führte.

Ja, laut der Mitteilung der AkdÄ gibt es Ausnahmen für die linearen GhK Gadoxetsäure und Gadobensäure. Diese bleiben weiterhin verfügbar, dürfen jedoch ausschließlich für die MRT-Bildgebung der Leber eingesetzt werden.

Nein, die AkdÄ stellt klar, dass makrozyklische Gadolinium-haltige Kontrastmittel von dem Ruhen der Zulassung nicht betroffen sind. Sie bleiben sowohl für die intravenöse als auch für die intraartikuläre Anwendung weiterhin verfügbar.

Gemäß den aktualisierten Empfehlungen bleibt das lineare Kontrastmittel Gadopentetsäure weiterhin verfügbar. Es darf jedoch ausschließlich für die intraartikuläre Anwendung genutzt werden.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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