Propofolinfusionssyndrom (PRIS): Leitlinien-Empfehlung
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf der Ankündigung der Drug Safety Mail 2017-17 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ).
Propofol ist ein Narkotikum, das sich laut AkdÄ durch eine gute Steuerbarkeit, einen schnellen Wirkungseintritt und eine kurze Wirkdauer auszeichnet. Es gehört zu den am häufigsten eingesetzten Substanzen in der Anästhesie.
Zudem wird es regelhaft bei Sedierungen für diagnostische Maßnahmen sowie zur Sedierung im intensivmedizinischen Bereich angewandt.
Bereits im Jahr 2004 wies die AkdÄ auf schwere Arzneimittelnebenwirkungen in Form des sogenannten Propofolinfusionssyndroms (PRIS) hin. Aufgrund weiterer berichteter Fälle wurde 2017 ein Update zum sicheren Einsatz von Propofol im Deutschen Ärzteblatt publiziert.
💡Praxis-Tipp
Die Mitteilung unterstreicht die Wichtigkeit, das Propofolinfusionssyndrom (PRIS) als potenziell lebensbedrohliche Komplikation im klinischen Alltag präsent zu haben. Es wird hervorgehoben, dass auch bei etablierten Medikamenten wie Propofol kontinuierlich auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen geachtet und jeder Verdachtsfall konsequent an die AkdÄ gemeldet werden sollte.
Häufig gestellte Fragen
Laut der AkdÄ handelt es sich beim PRIS um eine schwere Arzneimittelnebenwirkung, die bei der Anwendung von Propofol auftreten kann. Bereits 2004 wurde auf diese Komplikation hingewiesen.
Die AkdÄ berichtet, dass seit der ersten Warnung im Jahr 2004 weitere Fälle von PRIS gemeldet und publiziert wurden. Dies machte ein Update und neue Empfehlungen für eine erhöhte Sicherheit erforderlich.
Gemäß der Mitteilung wird Propofol häufig in der Anästhesie, bei Sedierungen für diagnostische Maßnahmen sowie zur Sedierung auf der Intensivstation angewendet. Es zeichnet sich durch gute Steuerbarkeit und kurze Wirkdauer aus.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler können direkt an die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gemeldet werden. Dies schließt ausdrücklich auch Verdachtsfälle mit ein.
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Quelle: AkdÄ: Bekanntgabe der AkdÄ im Deutschen Ärzteblatt vom (AkdÄ, 2017). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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