Morbus Crohn Leitlinienreport: Methodik der DGVS 2024
Hintergrund
Die aktualisierte S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) aus dem Jahr 2024 befasst sich mit der Diagnostik und Therapie des Morbus Crohn. Bei dem vorliegenden Dokument handelt es sich um den methodischen Leitlinienreport, der den Prozess der partiellen Aktualisierung dokumentiert.
Ein wesentlicher Grund für das Update war die Publikation neuer Studiendaten zu den Wirkstoffen Risankizumab und Upadacitinib. Die Leitlinie richtet sich an ein breites interdisziplinäres Fachpublikum, das an der Versorgung von Betroffenen jeden Alters beteiligt ist.
Die Behandlung besonders schwerer oder komplizierter Fälle in Spezialambulanzen kann durch das Dokument nicht vollständig abgebildet werden. Die Gültigkeit der Leitlinie ist bis zum Jahr 2026 festgelegt.
Empfehlungen
Der Leitlinienreport beschreibt die methodischen Grundlagen der partiellen Aktualisierung. Es wurden insgesamt 11 Empfehlungen und die dazugehörigen Hintergrundtexte überarbeitet.
Evidenzbewertung neuer Wirkstoffe
Für die Beurteilung der Medikamente Risankizumab und Upadacitinib wurde auf die Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurückgegriffen. Dabei wurde folgendes Vorgehen gewählt:
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Für beide Substanzen wurde ein Evidenzgrad 2 vergeben.
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Bei Risankizumab wurde dies mit einem als hoch eingeschätzten Verzerrungspotenzial begründet.
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Bei Upadacitinib lag der Einstufung eine nicht korrekte Vergleichstherapie zugrunde.
Graduierung und Konsensfindung
Die Stärke der Empfehlungen wird in der Leitlinie durch eine standardisierte Syntax ausgedrückt. Die Einteilung erfolgt in drei Stufen:
| Empfehlungsgrad | Beschreibung | Syntax |
|---|---|---|
| A | starke Empfehlung | soll |
| B | Empfehlung | sollte |
| - | Empfehlung offen | kann |
Die Konsensstärke der Abstimmungen im Delphi-Verfahren wird ebenfalls strukturiert erfasst. Ein starker Konsens liegt bei einer Zustimmung von über 95 Prozent vor, während ein Konsens Werte zwischen 75 und 95 Prozent umfasst.
Klug Entscheiden
Einige Empfehlungen der Leitlinie sind speziell für die Initiative „Klug entscheiden“ der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin markiert. Diese dienen als konkrete Hilfestellung bei der Indikationsstellung. Ziel ist es, sowohl eine Unter- als auch eine Überversorgung bei diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen zu vermeiden.
💡Praxis-Tipp
Bei der Interpretation der Leitlinienempfehlungen zu den neueren Wirkstoffen Risankizumab und Upadacitinib ist zu beachten, dass diese lediglich mit dem Evidenzgrad 2 bewertet wurden. Der Report begründet dies mit methodischen Einschränkungen der zugrundeliegenden Studien, wie einem hohen Verzerrungspotenzial oder einer inkorrekten Vergleichstherapie.
Häufig gestellte Fragen
Die partielle Aktualisierung erfolgte laut DGVS primär aufgrund neuer Studiendaten zu den Wirkstoffen Risankizumab und Upadacitinib. Diese waren zum Zeitpunkt der vorherigen Publikation noch nicht verfügbar.
Die Leitlinie richtet sich an Behandelnde von Betroffenen jeden Alters. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Behandlung besonders schwerer oder komplizierter Fälle in Spezialambulanzen nicht vollständig abgebildet werden kann.
Das Dokument behält seine Gültigkeit voraussichtlich bis zum Jahr 2026. Die Steuergruppe prüft jedoch jährlich den potenziellen Aktualisierungsbedarf.
Diese Kennzeichnung hebt Empfehlungen hervor, die als konkrete Hilfestellung bei der Indikationsstellung dienen. Sie sollen dabei helfen, eine medizinische Unter- oder Überversorgung zu vermeiden.
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Quelle: DGVS: Morbus Crohn (DGVS, 2024). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.