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S3-Leitlinie Opioidbezogene Störungen (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Diagnose einer opioidbezogenen Störung erfolgt nach ICD-10/11, inklusive Erfassung psychischer und somatischer Komorbiditäten.
  • Die Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) soll jedem Menschen mit Störungen durch illegale Opioide angeboten werden.
  • Mittel der Wahl für die OAT sind Methadon, Buprenorphin, retardiertes Morphin oder Diamorphin.
  • Vor einer medizinischen Rehabilitation sollte eine qualifizierte Entzugsbehandlung mit nahtlosem Übergang erfolgen.
  • Psychosoziale Betreuung und die Behandlung von Komorbiditäten sind essenzielle Bestandteile der Therapie.
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Hintergrund

Opioidbezogene Störungen sind schwere, chronisch verlaufende Krankheiten mit hoher Morbidität und Mortalität. Die substitutionsgestützte Behandlung (Opioid-Agonisten-Therapie, OAT) ist eine wissenschaftlich gut evaluierte Therapieform und stellt für die Mehrheit der Patient:innen die Therapie der Wahl dar. Ziele sind unter anderem die Sicherstellung des Überlebens, die Reduktion des Konsums illegaler Opioide und die Förderung der sozialen Teilhabe.

Diagnostik

Die Diagnose einer opioidbezogenen Störung soll strikt den Kriterien der ICD-10 bzw. ICD-11 folgen. Derzeit können keine spezifischen Screeninginstrumente empfohlen werden.

  • Interdisziplinäre Beurteilung: Sollte unter Einbeziehung weiterer Sozial-, Gesundheits- und Therapieberufe erfolgen.
  • Komorbiditäten: Bestehende psychische und substanzbezogene Komorbiditäten sollen zwingend diagnostiziert werden.

Therapieplanung und Entzug

Eine strukturierte Therapieplanung ist essenziell für den Behandlungserfolg. Die konsumbezogenen Behandlungsziele (Abstinenz vs. Substitution) sollten zu Beginn mit den Patient:innen abgeklärt werden.

BehandlungsphaseEmpfehlungBemerkung
Vor EntwöhnungQualifizierte EntzugsbehandlungGilt vor abstinenzorientierter und substitutionsgestützter Reha
ÜbergangNahtloser ÜbergangZwischen Entzugs- und teilhabeorientierter Maßnahme gewährleisten
EntzugsdurchführungLangsam ausschleichendBei Entzug von OAT-Medikamenten oder illegalen Opioiden zur Erhöhung der Retention

Opioid-Agonisten-Therapie (OAT)

Die OAT soll (Empfehlungsgrad A) jedem Menschen mit Störungen durch illegale Opioide angeboten werden. Die Auswahl des Arzneimittels sollte sich nach der von den Betroffenen präferierten und zugelassenen Applikationsform richten.

OAT-MedikamentEmpfehlungsgradBemerkung
Methadon / LevomethadonA ⇑⇑D,L-Methadon und Levomethadon können gleichermaßen erwogen und ausgetauscht werden
BuprenorphinA ⇑⇑Auch als Kombinationspräparat mit Naloxon
Retardiertes MorphinA ⇑⇑Zugelassene Alternative
DiamorphinA ⇑⇑Unterliegt spezifischen gesetzlichen Anforderungen (§ 5 a BtMVV)

Bei ungenügender Reduktion des Konsums illegaler Opioide sollte eine Dosisanpassung und/oder ein Wechsel des OAT-Medikaments geprüft werden.

Begleitende Maßnahmen und Komorbiditäten

Die OAT sollte stets in ein komplexes biopsychosoziales Gesamtkonzept eingebettet sein:

  • Psychosoziale Betreuung: Soll innerhalb eines strukturierten Prozesses individuell bedarfsgerecht erfolgen (Empfehlungsgrad A).
  • Psychotherapie: Geeignete Interventionen (z.B. KVT, Motivationale Gesprächsführung) sollten angeboten werden.
  • Somatische Komorbiditäten: OAT verbessert die Adhärenz bei HIV- und HCV-Therapien.
  • Psychische Komorbiditäten: Es soll eine integrierte Behandlung oder zumindest eine Koordination der Behandlungen gewährleistet werden.
  • Schadensminimierung: Drogenkonsumräume sollten zur Reduktion von Überdosierungen zur Verfügung stehen (Empfehlungsgrad B).

Besondere Populationen

Schwangere, Gebärende oder Stillende sollen (Empfehlungsgrad A) ausführlich über Risiken, Nebenwirkungen und Nutzen einer OAT versus einer abstinenzorientierten Behandlung aufgeklärt werden. Die Behandlungsstrategie ist gemeinsam mit der behandelnden Person festzulegen.

💡Praxis-Tipp

Streben Sie stets einen nahtlosen Übergang zwischen der qualifizierten Entzugsbehandlung und der weiterführenden Rehabilitation an, da in dieser Zwischenphase ein besonders hohes Rückfall- und Mortalitätsrisiko besteht.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie sollen Methadon, Levomethadon, Buprenorphin (auch mit Naloxon), retardiertes Morphin oder Diamorphin eingesetzt werden.
Nein, derzeit können keine spezifischen Screeninginstrumente empfohlen werden. Die Diagnosestellung soll rein nach den klinischen Kriterien der ICD-10 bzw. ICD-11 erfolgen.
Bei ungenügender Reduktion des Konsums illegaler Opioide oder anderer Stoffe sollte eine Dosisanpassung und/oder ein Wechsel des OAT-Medikaments geprüft und angeboten werden.
Ja, vor einer abstinenzorientierten oder substitutionsgestützten medizinischen Rehabilitation sollte den Patient:innen eine qualifizierte Entzugsbehandlung angeboten werden.

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