DGKJ2026Pädiatrie

Arzneimittel-Lieferengpässe: ALBVVG und Off-Label-Use

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) befasst sich mit dem Regierungsentwurf zum Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom Mai 2023. Ziel des Gesetzes ist es, Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln, insbesondere bei Kinderarzneimitteln, entgegenzuwirken.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem die Aufhebung von Festbeträgen für kindgerechte Generika, eine Erhöhung der Abgabepreise um 50 Prozent sowie vereinfachte Austauschregeln in Apotheken vor. Zudem wird eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung für kritische Medikamente eingeführt.

Die Fachgesellschaft begrüßt die politischen Bemühungen zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung für Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig werden in der Stellungnahme Anpassungen gefordert, um die Versorgungslage langfristig und rechtssicher zu stabilisieren.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme weist nachdrücklich auf die rechtliche Problematik beim Off-Label-Use hin, der durch Lieferengpässe bei Kinderarzneimitteln notwendig wird. Es wird betont, dass die gesetzlichen Krankenkassen aktuell nur unter sehr strengen Bedingungen zur Kostenübernahme verpflichtet sind, was bei der Verordnung von Alternativpräparaten bedacht werden sollte.

Häufig gestellte Fragen

Der Gesetzentwurf nennt explizit Antibiotika sowie fiebersenkende Mittel mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen. Die DGKJ fordert jedoch, dies auf alle relevanten kindgerechten Darreichungsformen auszuweiten.

Laut Gesetzentwurf entfällt für Generika mit kindgerechten Darreichungsformen die Festbetragsgruppenbildung. Zudem ist eine Anhebung der Erstattungsbeträge um 50 Prozent vorgesehen.

Aktuell besteht laut Stellungnahme keine generelle Verpflichtung der Krankenkassen zur Kostenübernahme bei engpassbedingtem Off-Label-Use. Eine Leistungspflicht greift meist nur bei schwerwiegenden Erkrankungen ohne Therapiealternative und begründeter Aussicht auf Erfolg.

Der Entwurf sieht vor, dass Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken ihre Lagerhaltung für kritische Medikamente erhöhen müssen. Es wird eine Pflicht zur mehrmonatigen Bevorratung eingeführt.

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Quelle: DGKJ: Zum Regierungsentwurf eines Arzneimittel- Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen

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