Corona-Impfung Kontaktpersonen Kinder: DGKJ
Hintergrund
Die vorliegende Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) bezieht sich auf den Referentenentwurf zur Weiterentwicklung der Coronavirus-Impfverordnung. Im Fokus steht der Schutz einer besonders vulnerablen pädiatrischen Patientengruppe.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung stand für Kinder noch kein zugelassener SARS-CoV-2-Impfstoff zur Verfügung. Chronisch kranke Kinder weisen jedoch, ähnlich wie erwachsene Risikopatienten, ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe auf.
Um diese Kinder bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, positioniert sich die Fachgesellschaft zur Notwendigkeit einer sogenannten Kokon-Strategie (Cocooning). Dabei soll das enge familiäre Umfeld immunisiert werden, um den ungeschützten Patienten vor einer Übertragung zu bewahren.
Empfehlungen
Die DGKJ formuliert in ihrer Stellungnahme folgende zentrale Forderungen zur Anpassung der Impfverordnung:
Priorisierung von Kontaktpersonen
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Es wird gefordert, bis zu zwei enge Kontaktpersonen von chronisch kranken Kindern in die Gruppe mit hoher Impfpriorität aufzunehmen.
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Die Regelung soll analog zu der bereits bestehenden Vorgabe für Kontaktpersonen von Schwangeren erfolgen.
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Dies betrifft laut Stellungnahme insbesondere Kontaktpersonen von Kindern mit Vorerkrankungen, die bei Erwachsenen eine Zuordnung in die Priorisierungsstufen 2 und 3 rechtfertigen würden.
Rationale der Empfehlung
Laut DGKJ ist diese Maßnahme essenziell, da chronisch kranke Kinder das gleiche erhöhte Krankheitsrisiko tragen wie vergleichbar erkrankte Erwachsene.
Durch die prioritäre Impfung der nahen Angehörigen soll verhindert werden, dass die Infektion an die ungeschützten Kinder herangetragen wird.
💡Praxis-Tipp
Bei der Beratung von Familien mit chronisch kranken Kindern sollte laut Stellungnahme der DGKJ auf den indirekten Schutz durch die Impfung des engen Umfelds hingewiesen werden. Da die Kinder selbst in bestimmten Konstellationen nicht geimpft werden können, stellt die Immunisierung der Kontaktpersonen eine entscheidende präventive Maßnahme dar.
Häufig gestellte Fragen
Die DGKJ fordert in ihrer Stellungnahme, dass bis zu zwei enge Kontaktpersonen von chronisch kranken Kindern mit hoher Priorität geimpft werden. Dies soll analog zur bestehenden Regelung bei Schwangeren erfolgen.
Da für Kinder anfangs keine Impfstoffzulassung vorlag, empfiehlt die DGKJ den Schutz durch die Impfung naher Angehöriger. So soll verhindert werden, dass die Infektion an Kinder mit hohem Risiko für schwere Verläufe herangetragen wird.
Die Stellungnahme bezieht sich auf Kinder mit Erkrankungen, die bei Erwachsenen eine Einordnung in die Priorisierungsstufen 2 und 3 der Impfverordnung begründen würden. Diese Patientengruppe trägt ein vergleichbar hohes Krankheitsrisiko.
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Quelle: DGKJ: Zum Referentenentwurf einer Weiterentwicklung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.