DGKJ2026Pädiatrie

Sicherheit rund um die Geburt: DGKJ-Stellungnahme

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der DGPM und der GNPI befasst sich mit dem Nationalen Aktionsplan „Gesundheit rund um die Geburt“. Sie unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Gesundheit von Eltern und Kind rund um die Geburt zu verbessern.

Der erste Lebenstag birgt laut den Fachgesellschaften das höchste Risiko für Tod oder bleibende Schäden im gesamten Leben. Daher wird eine direkte berufsübergreifende Zusammenarbeit von Hebammen, Geburtshelfern, Kinderärzten und Kinderkrankenpflegenden vor Ort als essenziell angesehen.

Aktuell finden noch rund 30 Prozent aller Geburten ohne die Vorhaltung pädiatrischer Expertise statt. Gleichzeitig weisen über 75 Prozent aller Gebärenden Risikobefunde auf, was die Notwendigkeit einer schnellen medizinischen Interventionsmöglichkeit unterstreicht.

Empfehlungen

Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Positionen zur geburtshilflichen Versorgung:

Strukturelle Anforderungen

Die Fachgesellschaften fordern, dass Geburten zukünftig nur in Einrichtungen stattfinden sollten, die eine pädiatrische ärztliche und pflegerische Versorgung in unmittelbarer räumlicher Nähe vorhalten. Es wird dringend dafür plädiert, Geburten nur noch in solchen Einrichtungen mit pädiatrischer Vorhaltung zu vergüten.

Den Ansatz, Geburten in kleinen Krankenhäusern ohne pädiatrische Fachabteilung oder in Geburtshäusern durchzuführen, lehnen die Autoren entschieden ab.

Hebammengeleitete Geburtshilfe

Das Konzept einer hebammengeleiteten Geburtshilfe wird grundsätzlich unterstützt. Es wird jedoch betont, dass hebammengeleitete Kreißsäle in Krankenhäusern mit Fachabteilungen für Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin etabliert oder dorthin verlagert werden sollten.

Dies wird mit den hohen Verlegungsraten begründet:

  • Über 50 Prozent der Gebärenden in hebammengeleiteten Kreißsälen werden unter der Geburt in eine gemeinsame ärztliche Betreuung überführt.

  • Bei außerklinisch begonnenen Geburten werden 15 Prozent unter der Geburt und weitere 4 Prozent nach der Geburt in Kliniken transferiert.

  • In 2 Prozent der Fälle müssen Neugeborene notfallmäßig verlegt werden.

Vermeidung von Trennungen

Die Stellungnahme betont die Wichtigkeit der globalen „Zero Separation Strategy“. Eine medizinisch notwendige Verlegung eines kranken Neugeborenen in eine Kinderklinik führt zu einer Trennung von Mutter und Kind, was einer gesunden Entwicklung des Kindes widerspricht.

Durch die enge räumliche Anbindung an Kliniken mit kurzfristiger ärztlicher Interventionsmöglichkeit sollen Transporte vermieden und knappe Personalkapazitäten entlastet werden.

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💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass Notfallsituationen bei Mutter und Kind zwar selten sind, dann aber ein extrem schnelles und qualifiziertes Handeln erfordern. Es wird betont, dass sich dieses notwendige Agieren nicht adäquat in Trockenkursen vermitteln lässt, weshalb die unmittelbare Präsenz pädiatrischer Expertise vor Ort unabdingbar ist.

Häufig gestellte Fragen

Laut Stellungnahme ist das Risiko für Tod oder bleibende Schäden am ersten Lebenstag am höchsten. Eine pädiatrische Versorgung vor Ort ermöglicht ein minutenschnelles Eingreifen bei unerwarteten Notfällen.

Die Fachgesellschaften weisen darauf hin, dass über 75 Prozent der Gebärenden mit Risikobefunden zur Geburt kommen. Jährlich erfordern über 10.000 Geburten (1,3 Prozent) einen ungeplanten Notfallkaiserschnitt.

Gemäß der Stellungnahme werden 15 Prozent der außerklinisch begonnenen Geburten unter der Geburt und 4 Prozent nach der Geburt in Kliniken transferiert. In 2 Prozent der Fälle ist eine notfallmäßige Verlegung des Neugeborenen erforderlich.

Die Strategie fordert, dass Mutter und Kind nach der Geburt nicht getrennt werden, da dies für eine gesunde Entwicklung des Kindes wichtig ist. Die Stellungnahme warnt, dass Verlegungen von Neugeborenen in externe Kinderkliniken dieser Strategie widersprechen.

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Quelle: DGKJ: Zum Entwurf zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung „Gesundheit rund um die Geburt“ (DGKJ, 2026). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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