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Einweisung von Schwangeren: Versorgungsstufen (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Wahl des Geburtsortes muss peripartale Risiken für Mutter und Kind zwingend berücksichtigen.
  • Schwangere mit drohender Frühgeburt < 29+0 SSW oder schweren maternalen Erkrankungen müssen in ein Level-I-Zentrum.
  • Bei Verlegungen ist stets das Risiko einer drohenden Geburt während des Transports abzuwägen.
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Hintergrund

Die Geburtsbegleitung von Risiko-Schwangeren erfordert spezialisierte Kenntnisse, Fähigkeiten und Ausrüstung. Da in der Perinatalmedizin eine klare Beziehung zwischen Fallmenge und Ergebnisqualität bei Hochrisiko-Neugeborenen besteht, ist es essenziell, Schwangere vor der geplanten oder bevorstehenden Geburt in ein Krankenhaus der für sie adäquaten Versorgungsstufe einzuweisen.

Grundlagen der Zuweisung

Laut Leitlinie (Konsensusstärke +++) sind bei der Einstufung und Zuweisung folgende Vorgaben zwingend zu beachten:

  • Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
  • AWMF-Leitlinie 087-001 zu den strukturellen Voraussetzungen der perinatologischen Versorgung in Deutschland.

Planung des Geburtsortes

Bei der Wahl des Geburtsortes müssen mögliche peripartale Risiken berücksichtigt werden (Konsensusstärke +++). Hierzu zählen Faktoren, die während der Schwangerschaft entstehen und unter der Geburt zu Notfallsituationen führen können:

  • Maternale Erkrankungen: Schlecht eingestellter Gestationsdiabetes, Diabetes mellitus, hypertensive oder endokrine Erkrankungen.
  • Medikamentöse Therapien: Einnahme von Psychopharmaka oder Suchterkrankungen, die eine postnatale Überwachung des Kindes erfordern.
  • Interdisziplinärer Bedarf: Erkrankungen, die das Hinzuziehen von Fachärzten (z. B. Internisten) zwingend erforderlich machen.

Verlegung und Transport

Kritisch kranke Schwangere oder Neugeborene, die unmittelbar chirurgisch versorgt werden müssen (z. B. kritische Herzfehler, Zwerchfellhernien, Meningomyelozelen), müssen in entsprechende Zentren verlegt werden, die eine postnatale Therapie vor Ort anbieten.

Wichtige Grundsätze für den Transport:

  • Zeitaufwändige Transporte auf größere Entfernungen sind zu vermeiden.
  • Das Risiko einer drohenden Geburt während des Transportes muss bei jeder Verlegung berücksichtigt werden (Konsensusstärke +++).
  • Der zuständige Geburtshelfer und/oder Neonatologe sollte in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

Indikationen nach Versorgungsstufe

Die Leitlinie definiert klare Zuweisungskriterien basierend auf Schwangerschaftsalter und Risikoprofil (Konsensusstärke +++):

IndikationVersorgungsstufe
Drohende Geburt < 29+0 SSWLevel I
Fetale Wachstumsrestriktion (< 3. Perzentile)Level I
Fetale Fehlbildung/Erkrankung mit unmittelbarer postnataler BetreuungLevel I
Höhergradige MehrlingeLevel I
Schwere maternale Erkrankungen (mit postpartalem Betreuungsbedarf)Level I
Fetale Wachstumsrestriktion (> 3. Perzentile), SGA-FetusLevel II
Drohende Geburt 29+0 – 32+0 SSWLevel II
Drohende Geburt > 32+0 – 36+6 SSWLevel III
Zwillinge > 36+0 SSWLevel III
Geburt ≥ 37+0 SSWLevel IV

💡Praxis-Tipp

Wägen Sie bei jeder geplanten Verlegung einer Risiko-Schwangere kritisch ab, ob der Nutzen der höheren Versorgungsstufe das Risiko einer ungeplanten Geburt während des Transports übersteigt. Vermeiden Sie zeitaufwändige Ferntransporte.

Häufig gestellte Fragen

Bei einer drohenden Geburt < 29+0 SSW ist zwingend eine Einweisung in ein Perinatalzentrum Level I erforderlich.
Zwillinge > 36+0 SSW können in einer Einrichtung der Versorgungsstufe Level III betreut werden.
Der Einfluss der medikamentösen Therapie auf das Kind und die Notwendigkeit einer postnatalen Überwachung müssen bei der Wahl des Geburtsortes im Vorfeld berücksichtigt werden.

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