DGKJ2023Pädiatrie

Cannabisgesetz (CanG) Stellungnahme: DGKJ

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die gemeinsame Stellungnahme der DGKJ, DGKJP und weiterer pädiatrischer Fachverbände aus dem Jahr 2023 positioniert sich klar gegen den Referentenentwurf zum Cannabisgesetz (CanG). Es wird vor einer erheblichen Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen junger Menschen in Deutschland gewarnt.

Laut dem Positionspapier zeigt die internationale Datenlage, dass eine Legalisierung zu einem erhöhten Konsum und einer verminderten Risikowahrnehmung bei Jugendlichen führt. Die erhoffte Eindämmung des Schwarzmarktes lasse sich international nicht bestätigen, da sich insbesondere jüngere Konsumenten weiterhin über illegale Quellen versorgen.

Die Fachgesellschaften betonen, dass die Gehirnentwicklung bis über die Mitte der dritten Lebensdekade andauert. Daher seien die im Gesetzentwurf vorgesehenen Altersgrenzen von 18 oder 21 Jahren aus entwicklungsbiologischer Sicht nicht plausibel.

Empfehlungen

Die Stellungnahme formuliert folgende zentrale Positionen und Kritikpunkte zum Gesetzentwurf:

Kritik an den geplanten Abgabemengen

Die Stellungnahme kritisiert die im Gesetzentwurf vorgesehenen Freimengen als zu hoch. Es wird betont, dass die erlaubten Mengen den üblichen Bedarf von behandlungsbedürftigen Cannabisabhängigen bereits vollständig decken.

Der Gesetzentwurf sieht folgende gesetzliche Grenzen vor:

ZielgruppeMaximale AbgabemengeTHC-GehaltEigenanbau
Erwachsene (ab 21 Jahren)25 g/Tag bzw. 50 g/MonatKeine Begrenzung3 blühende Pflanzen
Heranwachsende (unter 21 Jahren)30 g/MonatMaximal 10 Prozent-

Medizinische und psychiatrische Risiken

Das Positionspapier warnt vor gravierenden gesundheitlichen Folgen eines intensiven Cannabiskonsums in der Adoleszenz. Die klinische Forschung belegt laut den Autoren folgende Risiken:

  • Störungen der Myelinisierung und strukturelle Hirnveränderungen

  • Beeinträchtigung von Gedächtnis, Aufmerksamkeit und Intelligenz

  • Dosisabhängiger Zusammenhang mit Depressionen, Suizidalität und Angsterkrankungen

  • Auslösung von Psychosen und Verschlechterung schizophrener Verläufe bei vulnerablen Personen

  • Ungünstigere Bildungsabschlüsse und häufigere Schulabbrüche

Jugendschutz und Prävention

Die Fachgesellschaften bewerten den Verzicht auf strafrechtliche Verfolgung bei Minderjährigen zugunsten verpflichtender Frühinterventionsprogramme als richtungsweisend. Ebenso wird das geplante Verbot von essbaren THC-Produkten ("Edibles") zum Schutz von Kleinkindern ausdrücklich begrüßt.

Für eine wirksame Prävention fordert das Papier:

  • Frühzeitige Interventionen bei Kindern unter 12 Jahren aus suchtbelasteten Familien

  • Aufsuchende Aufklärungsarbeit in Schulen und über soziale Medien (Peer-Education)

  • Eine verlässliche finanzielle Basis und Aufstockung der Mittel für Präventionsmaßnahmen

Kontraindikationen

Das Positionspapier warnt eindringlich vor dem Cannabiskonsum bei vulnerablen Personen sowie in der Adoleszenz. Es wird betont, dass der Konsum bei vorbelasteten Menschen Psychosen auslösen und den Verlauf von schizophrenen Erkrankungen deutlich verschlechtern kann.

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💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Abgabemengen von bis zu 50 Gramm pro Monat den üblichen Konsum von behandlungsbedürftigen Cannabisabhängigen abdecken. Es wird ärztliches Augenmerk darauf empfohlen, dass diese gesetzlichen Freimengen im klinischen Alltag nicht mit einem medizinisch unbedenklichen Konsum gleichzusetzen sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut der Stellungnahme kann intensiver Konsum in der Adoleszenz zu strukturellen Hirnveränderungen und Myelinisierungsstörungen führen. Zudem besteht ein dosisabhängiges Risiko für Depressionen, Suizidalität und die Auslösung von Psychosen.

Die Fachgesellschaften kritisieren die Altersgrenzen von 18 oder 21 Jahren. Da die Hirnreifung bis über das 25. Lebensjahr andauert, werden diese Grenzen aus neurobiologischer Sicht als nicht plausibel eingestuft.

Der Entwurf sieht vor, dass Jugendliche nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Stattdessen sollen sie an das Jugendamt vermittelt und zur Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen verpflichtet werden, was von den Fachgesellschaften begrüßt wird.

Das Positionspapier verweist auf Erfahrungen aus Nordamerika, wo der Konsum von essbaren THC-Produkten stark zugenommen hat. Das im Entwurf verankerte Verbot von Edibles wird zum Schutz von Kleinkindern in Haushalten ausdrücklich unterstützt.

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Quelle: DGKJ: Zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (DGKJ, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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