DGKJ2023Pädiatrie

Cannabisgesetz (CanG): Ärztliche Leitlinien-Empfehlung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2023)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die gemeinsame Stellungnahme der DGKJ, DGKJP und weiterer pädiatrischer Fachverbände aus dem Jahr 2023 positioniert sich klar gegen den Referentenentwurf zum Cannabisgesetz (CanG). Es wird vor einer erheblichen Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen junger Menschen in Deutschland gewarnt.

Laut dem Positionspapier zeigt die internationale Datenlage, dass eine Legalisierung zu einem erhöhten Konsum und einer verminderten Risikowahrnehmung bei Jugendlichen führt. Die erhoffte Eindämmung des Schwarzmarktes lasse sich international nicht bestätigen, da sich insbesondere jüngere Konsumenten weiterhin über illegale Quellen versorgen.

Die Fachgesellschaften betonen, dass die Gehirnentwicklung bis über die Mitte der dritten Lebensdekade andauert. Daher seien die im Gesetzentwurf vorgesehenen Altersgrenzen von 18 oder 21 Jahren aus entwicklungsbiologischer Sicht nicht plausibel.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass die im Gesetzentwurf vorgesehenen Abgabemengen von bis zu 50 Gramm pro Monat den üblichen Konsum von behandlungsbedürftigen Cannabisabhängigen abdecken. Es wird ärztliches Augenmerk darauf empfohlen, dass diese gesetzlichen Freimengen im klinischen Alltag nicht mit einem medizinisch unbedenklichen Konsum gleichzusetzen sind.

Häufig gestellte Fragen

Laut der Stellungnahme kann intensiver Konsum in der Adoleszenz zu strukturellen Hirnveränderungen und Myelinisierungsstörungen führen. Zudem besteht ein dosisabhängiges Risiko für Depressionen, Suizidalität und die Auslösung von Psychosen.

Die Fachgesellschaften kritisieren die Altersgrenzen von 18 oder 21 Jahren. Da die Hirnreifung bis über das 25. Lebensjahr andauert, werden diese Grenzen aus neurobiologischer Sicht als nicht plausibel eingestuft.

Der Entwurf sieht vor, dass Jugendliche nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Stattdessen sollen sie an das Jugendamt vermittelt und zur Teilnahme an Frühinterventionsprogrammen verpflichtet werden, was von den Fachgesellschaften begrüßt wird.

Das Positionspapier verweist auf Erfahrungen aus Nordamerika, wo der Konsum von essbaren THC-Produkten stark zugenommen hat. Das im Entwurf verankerte Verbot von Edibles wird zum Schutz von Kleinkindern in Haushalten ausdrücklich unterstützt.

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Quelle: DGKJ: Zum Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) (DGKJ, 2023). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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