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Schulöffnung in der Pandemie: DGKJ-Stellungnahme

Diese Leitlinie stammt aus 2020 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGKJ (2020)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die gemeinsame Stellungnahme der DGKJ und weiterer Fachgesellschaften aus dem Jahr 2020 befasst sich mit den Folgen der pandemiebedingten Schließungen von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Es wird betont, dass die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gravierende negative Effekte auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben.

Laut Stellungnahme führen die Einschränkungen zu massiven Konsequenzen für die soziale, kognitive, emotionale und gesundheitliche Entwicklung. Zu den genannten Risiken zählen eine Zunahme von familiären Konflikten, ein erhöhtes Risiko für Gewalt gegenüber Kindern sowie die Beeinträchtigung sozialer Kompetenzen durch Isolation.

Epidemiologische Daten zeigen laut den Autoren, dass Kinder im Vergleich zu Erwachsenen deutlich seltener an SARS-CoV-2 erkranken und das Risiko für schwere Verläufe extrem niedrig ist. Auch gut behandelte chronische Erkrankungen stellen in der Regel kein erhöhtes Risiko dar, weshalb die Verhältnismäßigkeit flächendeckender Schließungen infrage gestellt wird.

Empfehlungen

Grundsätzliche Ausrichtung

Die Stellungnahme spricht sich nachdrücklich für eine kontrollierte Öffnung von Bildungseinrichtungen im Vorschul- und Schulalter aus. Es wird gefordert, dass politische Entscheidungsträger die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien stärker fokussieren. Dabei ist eine angemessene Kosten-Nutzen-Abwägung vorzunehmen.

Infektionsschutz und Betrieb

Für den angepassten Regelbetrieb formuliert das Dokument folgende Kernpunkte:

  • Umsetzung von Hygieneregeln und Bildung konstanter Gruppen zur Risikoreduktion

  • Vermeidung vollständiger Schließungen bei auftretenden Infektionen

  • Stattdessen Nutzung von Testungen, Nachverfolgung von Infektionsketten und Gruppentrennungen

  • Individuelle Risikoabschätzung und Schutzmaßnahmen für Kinder und Personal aus medizinischen Risikogruppen

Digitale und individuelle Förderung

Da digitale Angebote keinen gleichwertigen Ersatz für den Präsenzunterricht darstellen, wird eine gezielte Förderung besonders betroffener Kinder empfohlen. Für den digitalen Unterricht fordert die Stellungnahme:

  • Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur und technischer Hilfsmittel für alle Einrichtungen und Schüler

  • Didaktisch hochwertige und verlässliche digitale Bildungsangebote

  • Gezielte Schulung von Lehrkräften in der Nutzung digitaler Medien

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💡Praxis-Tipp

Die Stellungnahme weist darauf hin, dass gut kompensierte chronische Erkrankungen bei Kindern in der Regel kein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen. Lediglich bei schweren Beeinträchtigungen der Herz-, Lungen- oder Nierenfunktion wird eine individuelle Überprüfung der Gefährdung empfohlen. Ein pauschaler Ausschluss chronisch kranker Kinder vom Präsenzunterricht ist demnach nicht indiziert.

Häufig gestellte Fragen

Laut Stellungnahme haben Kinder mit gut behandelten chronischen Erkrankungen kein erkennbar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Eine potenzielle Gefährdung, die im Einzelfall überprüft werden muss, besteht lediglich bei schweren Funktionseinschränkungen von Herz, Lunge oder Nieren.

Das Dokument warnt vor erheblichen psychischen und sozialen Konsequenzen durch die Isolation. Dazu gehören dauerhafte familiäre Belastungen, ein erhöhtes Risiko für häusliche Gewalt sowie die Beeinträchtigung der sozialen Kompetenzentwicklung.

Es wird empfohlen, vollständige Schließungen von Einrichtungen möglichst zu vermeiden. Stattdessen rät die Stellungnahme zu gezielten Testungen, der Nachverfolgung von Infektionsketten und der Trennung von Gruppen.

Die zitierten Daten deuten darauf hin, dass Kinder als Überträger des Virus eine geringere Rolle spielen als ursprünglich angenommen. Insbesondere bei Kindern unter 10 Jahren zeigt sich laut Stellungnahme eine nur geringe Übertragungshäufigkeit.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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