Curriculum Herzinsuffizienz: Leitlinie (DGK)
📋Auf einen Blick
- •Die Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz der DGK dauert insgesamt 24 Monate.
- •Das erste Jahr umfasst eine Basisausbildung mit mindestens 100 dokumentierten Behandlungsfällen und festen Fallzahlen für die Bildgebung.
- •Im zweiten Jahr müssen zwei von vier wählbaren Spezialmodulen (je 6 Monate) absolviert werden.
- •Voraussetzung für Kandidaten sind 3 Jahre internistische Basisweiterbildung, Echokenntnisse und 6 Monate Intensivmedizin.
- •Ausbildungsstätten benötigen mindestens zwei Fachärzte mit der Zusatzqualifikation und idealerweise HFU-Strukturen (Heart Failure Unit).
Hintergrund
Das klinische Syndrom der Herzinsuffizienz ist mittlerweile der häufigste Grund für eine Krankenhausaufnahme in Deutschland. Da sich das Spektrum der diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten in den letzten Jahrzehnten dramatisch erweitert hat, steigen die Anforderungen an die behandelnden Ärzte erheblich. Das von der DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie) entwickelte Curriculum Herzinsuffizienz definiert einen Rahmen für eine Zusatzqualifikation, um vertiefte Kenntnisse und praktische Fähigkeiten auf diesem Gebiet zu erwerben und die Versorgungsqualität zu sichern.
Struktur der Zusatzqualifikation
Die Qualifizierung dauert insgesamt 24 Monate und ist modular aufgebaut. Sie unterteilt sich in ein Jahr Basisausbildung und ein Jahr vertiefte Ausbildung in speziellen Modulen.
1. Ausbildungsjahr (Basisausbildung)
Im ersten Jahr sollen vertiefte klinische Erfahrungen in der Diagnostik und Therapie erlangt werden. Die geforderten Untersuchungen und Behandlungen müssen zwingend in einem Logbuch dokumentiert werden.
| Maßnahme / Untersuchung | Mindestanzahl | Bemerkung |
|---|---|---|
| Behandlungsfälle gesamt | 100 | Davon mind. 20 Fälle mit akuter Herzinsuffizienz |
| Transthorakale Echokardiographie (TTE) | 200 | Inkl. 50 mit differenzierter Analyse (Gewebedoppler) |
| Transösophageale Echokardiographie (TEE) | 25 | Bei Patienten mit Herzinsuffizienz |
| Kardio-MRT | 20 | Befundung oder Teilnahme an Befundkonferenzen |
| Spiroergometrie | 10 | Selbstständige Durchführung |
| Device-Programmierung | 50 | Schrittmacher, ICD- und CRT-Systeme |
| Rechtsherzkatheter | 20 | Ggf. inkl. Funktionsprüfung und Belastung |
Zudem werden detaillierte Kenntnisse im Notfallmanagement der akuten Herzinsuffizienz (AHI) gefordert, einschließlich Triage nach klinischen Risikoalgorithmen (z. B. CHAMP-Kriterien) und der Durchführung von Akuttherapien (Beatmung, Ultrafiltration, passagere Schrittmacher).
2. Ausbildungsjahr (Spezialmodule)
Im zweiten Jahr müssen zwei von vier Modulen (jeweils 6 Monate) gewählt werden. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass es den uniformen Herzinsuffizienzspezialisten nicht gibt und unterschiedliche Schwerpunkte in Klinik und Praxis existieren.
| Modul | Schwerpunkte | Geforderte Nachweise |
|---|---|---|
| 1. Fortgeschrittene HI & HTX/VAD | Herztransplantation (HTX), ventrikuläre Unterstützungssysteme (VAD), Immunsuppression | Betreuung vor/nach HTX/VAD, Rechtsherzkatheter mit Reversibilitätstestung |
| 2. Device-Therapie | Implantation und Nachsorge von ICD, CRT-D und CRT-P | 25 ICD- & 10 CRT-Implantationen, 50 ICD- & 50 CRT-Kontrollen |
| 3. Interventionelle Therapie | Klappentherapie, Hochrisiko-PCI, TASH bei HOCM, Kreislaufunterstützung | >30 Eingriffe bei symptomatischer Herzinsuffizienz |
| 4. Ambulante Versorgung / Reha | Lebensstil, Adhärenz, Psychokardiologie, körperliches Training | Betreuung von 50 Patienten (ambulant oder Reha) |
Voraussetzungen für Kandidaten
Um die Zusatzqualifikation zu beginnen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mindestens 3 Jahre Basisweiterbildung Innere Medizin und Kardiologie
- Echokardiographische Grundkenntnisse
- Mindestens 6 Monate Intensivstationserfahrung
- Frühester Abschluss: 12 Monate nach der Facharztanerkennung Kardiologie
Anforderungen an die Ausbildungsstätten
Die Stätten müssen spezifische strukturelle Voraussetzungen erfüllen (z. B. als Heart Failure Unit / HFU zertifiziert sein). Personell gilt:
- Mindestens zwei Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie mit der Zusatzqualifikation Herzinsuffizienz müssen an der Stätte wirken.
- Davon muss mindestens einer eine 5-jährige Erfahrung in der Versorgung herzinsuffizienter Patienten vorweisen.
💡Praxis-Tipp
Dokumentieren Sie von Beginn an alle geforderten Fallzahlen (z. B. 200 TTEs, 20 Rechtsherzkatheter) lückenlos in einem Logbuch, da dies zwingend für die Anerkennung der Zusatzqualifikation durch die DGK erforderlich ist.