Telenotfallmedizin: Indikation bei ACS und Schlaganfall
Hintergrund
Die S2e-Leitlinie „Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin“ (AWMF 001-037) wurde unter Federführung der DGAI in Zusammenarbeit mit der DGIM entwickelt. Sie bietet erstmals evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die Implementierung telenotfallmedizinischer Systeme in Deutschland.
Telenotfallmedizin wird als ärztliche Ressource im Rettungsdienst definiert, die in Echtzeit über Audio-, Vitaldaten-, Foto- und Videokommunikation eingebunden wird. Sie dient als Ergänzung zum physischen Notarztdienst und nicht als dessen vollständiger Ersatz.
Insbesondere in strukturschwachen Regionen mit limitierten ärztlichen Ressourcen stellt die Telemedizin eine wichtige Unterstützung dar. Sie ermöglicht es, spezialisierte ärztliche Expertise zeitnah an den Einsatzort zu bringen und die Versorgungsqualität zu erhöhen.
💡Praxis-Tipp
Laut Leitlinie liegt die Verantwortung für die Überprüfung der technischen Voraussetzungen beim jeweiligen Anwender vor Ort. Es wird betont, dass in jeder individuellen Notfallsituation kritisch geprüft werden muss, ob die Übertragungsqualität für eine sichere Telekonsultation ausreicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Telenotfallmedizin den physischen Notarzt bei bestimmten kritischen Einsätzen nicht ersetzen kann.
Häufig gestellte Fragen
Die Leitlinie stellt klar, dass die Telenotfallmedizin bestehende Rettungsmittel ergänzt, aber nicht vollständig ersetzt. Für bestimmte kritische Notfallsituationen bleibt die Disposition eines physischen Notarztes unersetzbar.
Gemäß der Leitlinie gehören Medikationsempfehlungen und die ärztliche Freigabe in Echtzeit zu den typischen telemedizinischen Aktivitäten. Dies umfasst beispielsweise auch die Freigabe von Analgesie und Sedierung.
Laut Leitlinie ist eine stabile Datenverbindung zwingend erforderlich. Diese muss die Übertragung von Audio, Vitaldaten und gegebenenfalls Video in Echtzeit gewährleisten.
Es wird die prähospitale Übertragung von 12-Kanal-EKGs zur unmittelbaren Mitbeurteilung empfohlen. Dadurch wird eine leitliniengerechte Entscheidung zur Zuweisung in ein geeignetes Zentrum mit Herzkatheterlabor ermöglicht.
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Quelle: DGIM Keyfacts: S2e-LL Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin (DGIM, 2025). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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