DGIMS2e2025Innere Medizin

Telemedizin in der Notfallmedizin: DGIM Leitlinie

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGIM (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die S2e-Leitlinie „Telemedizin in der prähospitalen Notfallmedizin“ (AWMF 001-037) wurde unter Federführung der DGAI in Zusammenarbeit mit der DGIM entwickelt. Sie bietet erstmals evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für die Implementierung telenotfallmedizinischer Systeme in Deutschland.

Telenotfallmedizin wird als ärztliche Ressource im Rettungsdienst definiert, die in Echtzeit über Audio-, Vitaldaten-, Foto- und Videokommunikation eingebunden wird. Sie dient als Ergänzung zum physischen Notarztdienst und nicht als dessen vollständiger Ersatz.

Insbesondere in strukturschwachen Regionen mit limitierten ärztlichen Ressourcen stellt die Telemedizin eine wichtige Unterstützung dar. Sie ermöglicht es, spezialisierte ärztliche Expertise zeitnah an den Einsatzort zu bringen und die Versorgungsqualität zu erhöhen.

Empfehlungen

Die Leitlinie formuliert evidenzbasierte Empfehlungen für den Einsatz der Telemedizin in der prähospitalen Versorgung.

Kardiologische Notfälle

Laut Leitlinie wird bei einem akuten Koronarsyndrom die prähospitale Übertragung von 12-Kanal-EKGs empfohlen. Durch die unmittelbare telekardiologische Mitbeurteilung wird eine frühzeitige Diagnose und die gezielte Zuweisung in ein Interventionszentrum ermöglicht.

Bei Herzrhythmusstörungen wird der Einsatz der Telekonsultation zur schnelleren Erkennung und sicheren Therapie angeraten. Dies reduziert laut Leitlinie Fehlmedikationen und steigert die Handlungssicherheit des Rettungsdienstpersonals.

Weitere internistische und neurologische Notfälle

Für verschiedene Notfallsituationen beschreibt die Leitlinie spezifische telemedizinische Anwendungsfelder:

  • Akute Dyspnoe: Die telemedizinische Differenzialdiagnostik zwischen kardialen und pulmonalen Ursachen ermöglicht eine präzise Therapie.

  • Metabolische Notfälle: Bei Hyperglykämie, Ketoazidose oder Hypoglykämie unterstützt die Konsultation die frühe Einleitung von Maßnahmen.

  • Neurologische Notfälle: Bei Schlaganfallverdacht wird eine strukturierte, telemedizinisch begleitete Ersteinschätzung zur Transportpriorisierung empfohlen.

Technische und organisatorische Anforderungen

Eine grundlegende Voraussetzung für die sichere Anwendung ist eine stabile Datenverbindung für Audio, Vitaldaten und gegebenenfalls Videoübertragung.

EmpfehlungTypKonsensstärkeInhalt
1.2GPPStarker Konsens (19/19)Jeder Anwender soll prüfen, ob eine ausreichende Übertragungsqualität für die Telekonsultation gewährleistet ist.

Zusätzlich verweist die Leitlinie auf weitere Nutzenaspekte wie die ärztliche Freigabe von Analgesie und Sedierung in Echtzeit. Auch die Steigerung der Medikationssicherheit durch das Vier-Augen-Prinzip wird als Vorteil hervorgehoben.

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💡Praxis-Tipp

Laut Leitlinie liegt die Verantwortung für die Überprüfung der technischen Voraussetzungen beim jeweiligen Anwender vor Ort. Es wird betont, dass in jeder individuellen Notfallsituation kritisch geprüft werden muss, ob die Übertragungsqualität für eine sichere Telekonsultation ausreicht. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Telenotfallmedizin den physischen Notarzt bei bestimmten kritischen Einsätzen nicht ersetzen kann.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie stellt klar, dass die Telenotfallmedizin bestehende Rettungsmittel ergänzt, aber nicht vollständig ersetzt. Für bestimmte kritische Notfallsituationen bleibt die Disposition eines physischen Notarztes unersetzbar.

Gemäß der Leitlinie gehören Medikationsempfehlungen und die ärztliche Freigabe in Echtzeit zu den typischen telemedizinischen Aktivitäten. Dies umfasst beispielsweise auch die Freigabe von Analgesie und Sedierung.

Laut Leitlinie ist eine stabile Datenverbindung zwingend erforderlich. Diese muss die Übertragung von Audio, Vitaldaten und gegebenenfalls Video in Echtzeit gewährleisten.

Es wird die prähospitale Übertragung von 12-Kanal-EKGs zur unmittelbaren Mitbeurteilung empfohlen. Dadurch wird eine leitliniengerechte Entscheidung zur Zuweisung in ein geeignetes Zentrum mit Herzkatheterlabor ermöglicht.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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