DEGAM2026

DEGAM-Beteiligung an Leitlinien: DEGAM

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DEGAM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) beteiligt sich regelmäßig an der Entwicklung von Leitlinien anderer medizinischer Fachgesellschaften. Diese Zusammenfassung basiert auf der offiziellen Übersicht der DEGAM zu ihren Leitlinienbeteiligungen.

Die Beteiligung erfolgt in unterschiedlichem Ausmaß. Dies umfasst die Mitgliedschaft im Steuerungskomitee, die Vertretung in Konsenskonferenzen oder die Kommentierung der jeweiligen Leitlinienentwürfe.

Die DEGAM kooperiert dabei eng mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). Bei Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) findet zudem eine Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) statt.

Empfehlungen

Das vorliegende Dokument formuliert keine klinischen Handlungsempfehlungen, sondern definiert die strukturellen Voraussetzungen für eine Leitlinienbeteiligung der DEGAM.

Kriterien für die Beteiligung

Laut DEGAM gilt seit dem Jahr 2013 eine klare Regelung für die Mitwirkung an Leitlinien anderer Fachgesellschaften. Eine Teilnahme an Konsensusprozessen findet nur unter bestimmten personellen Voraussetzungen statt.

  • Es müssen mindestens drei Personen aus der DEGAM oder der Ständigen Leitlinienkommission (SLK) entsandt beziehungsweise involviert werden können.

  • Die einzelnen Themengebiete werden in der Regel mit den veröffentlichten oder angemeldeten Leitlinienvorhaben auf der Homepage der AWMF verlinkt.

Umfang der Leitlinienbeteiligungen

Die Übersicht listet eine Vielzahl von Leitlinien auf, bei denen die DEGAM durch Mandatsträger und Paten vertreten ist. Die Beteiligungen erstrecken sich über verschiedene Leitlinienklassen.

  • Nationale Versorgungsleitlinien (NVL), wie beispielsweise zu Typ-2-Diabetes, Asthma, COPD und chronischer Herzinsuffizienz.

  • S3-Leitlinien mit höchstem Evidenzgrad, unter anderem in den Bereichen Onkologie, Psychiatrie und Kardiologie.

  • S2k- und S1-Leitlinien zu spezifischen fachärztlichen und hausärztlichen Fragestellungen.

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💡Praxis-Tipp

Bei der Anwendung von Leitlinien anderer Fachgesellschaften in der hausärztlichen Praxis ist es hilfreich, auf eine offizielle DEGAM-Beteiligung zu achten. Eine solche Beteiligung stellt sicher, dass die spezifischen hausärztlichen Perspektiven und Versorgungsrealitäten im Konsensusprozess der jeweiligen Leitlinie berücksichtigt wurden.

Häufig gestellte Fragen

Die DEGAM nimmt seit 2013 nur noch an Konsensusprozessen anderer Fachgesellschaften teil, wenn eine Mindestanzahl an Vertretern gesichert ist. Es wird vorausgesetzt, dass mindestens drei Personen aus der DEGAM oder der Ständigen Leitlinienkommission entsandt werden können.

Die Mitwirkung erfolgt laut Leitliniendokument in unterschiedlichem Ausmaß und auf verschiedenen Ebenen. Dies reicht von der Mitgliedschaft im Steuerungskomitee über die Vertretung in Konsenskonferenzen bis hin zur reinen Kommentierung.

Die einzelnen Themen und Dokumente sind in der Regel auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) verlinkt. Dort sind die veröffentlichten oder angemeldeten Leitlinienvorhaben im Detail einsehbar.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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