DEGAM2026

DEGAM Leitlinienübersicht: Hausärztliche Versorgung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DEGAM (2026)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) stellt evidenzbasierte Leitlinien für die hausärztliche Primärversorgung zur Verfügung. Diese dienen der Unterstützung bei Diagnostik, Therapie und Begleitung von häufigen Beratungsanlässen in der Praxis.

Die vorliegende Übersicht der DEGAM listet den aktuellen Status verschiedener Leitlinien auf. Neben Lang- und Kurzfassungen werden häufig auch Leitlinienreporte, Praxismaterialien sowie frei zugängliche Patienteninformationen bereitgestellt.

Der Leitlinien-Katalog umfasst dabei ein breites Spektrum von akuten Infekten über chronische Erkrankungen bis hin zu Querschnittsthemen wie Multimedikation oder klimabewusster Verordnung.

Empfehlungen

Die DEGAM-Leitlinienübersicht formuliert keine direkten klinischen Empfehlungen, sondern strukturiert das verfügbare Leitlinienwissen für die hausärztliche Praxis. Laut Übersicht lassen sich die Dokumente in verschiedene Statuskategorien einteilen.

Gültige Leitlinien

Die Übersicht listet zahlreiche aktuell gültige Leitlinien auf, die den Praxisalltag strukturieren. Dazu gehören unter anderem:

  • Müdigkeit (S3): Gültig bis Dezember 2027

  • Nicht-spezifische Nackenschmerzen (S3): Gültig bis Februar 2030

  • Multimedikation (S3): Gültig bis Mai 2026

  • Schwindel in der Hausarztpraxis (S2k): Gültig bis Februar 2030

Leitlinien in Aktualisierung

Einige etablierte Leitlinien werden derzeit überarbeitet, um den neuesten Stand der medizinischen Evidenz abzubilden. Laut DEGAM-Übersicht betrifft dies unter anderem die Themen Ohrenschmerzen, Halsschmerzen, Schlaganfall, akuter und chronischer Husten sowie Rhinosinusitis.

Neue Leitlinien-Vorhaben

Die DEGAM plant die Erstellung neuer Leitlinien zu hochaktuellen und praxisrelevanten Themen. Folgende Vorhaben sind in der Übersicht verzeichnet:

  • Beratung zur Vitamin-D-Substitution

  • Antibiotic Stewardship ambulant

  • Kopfschmerzen in der Hausarztpraxis

  • Anämie – Diagnose und Management in der Primärversorgung

  • Vorgehen bei Verdacht auf Masern als meldepflichtige Erkrankung

Integrierte und abgelaufene Leitlinien

Einige ältere Leitlinien wurden in übergeordnete Dokumente integriert. Die Übersicht zeigt folgende Änderungen auf:

Ursprüngliche LeitlinieNeuer Status / Integration
Brennen beim Wasserlassen (S3)Integriert in S3-Leitlinie Harnwegsinfektionen (HWI)
Häufige Gichtanfälle und Chronische Gicht (S2e)Integriert in S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Gicht
Akute Gicht in der hausärztlichen Versorgung (S2e)Integriert in S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Gicht
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💡Praxis-Tipp

Es wird darauf hingewiesen, dass abgelaufene Leitlinien häufig nicht ersatzlos gestrichen, sondern in umfassendere S3-Leitlinien integriert werden. Ein regelmäßiger Abgleich mit dem aktuellen DEGAM-Katalog wird empfohlen, um sicherzustellen, dass Diagnostik und Therapie auf den neuesten, konsolidierten Empfehlungen basieren.

Häufig gestellte Fragen

Laut DEGAM-Übersicht ist diese Leitlinie abgelaufen und wurde im April 2024 in die übergeordnete S3-Leitlinie zu unkomplizierten Harnwegsinfektionen (HWI) bei Erwachsenen integriert. Es wird zusätzlich eine Anwenderversion für die Praxis bereitgestellt.

Die bisherigen separaten Leitlinien zur akuten und chronischen Gicht sind nicht mehr gültig. Gemäß der Übersicht wurden sie im Juni 2024 in die umfassende S3-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Gicht überführt.

Die Übersicht listet mehrere neue Vorhaben auf. Dazu zählen unter anderem Leitlinien zum ambulanten Antibiotic Stewardship, zu Kopfschmerzen in der Hausarztpraxis sowie zur Beratung bezüglich einer Vitamin-D-Substitution.

Ja, laut der Leitlinienübersicht werden zu einigen Themen spezifische Patienteninformationen zur Verfügung gestellt. Diese sind auf einem entsprechenden Portal für Patienten frei zugänglich.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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