Diabetes und Straßenverkehr: DDG-Leitlinie Unterzuckerung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DDG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Hypoglykämien (Unterzuckerungen) stellen für Menschen mit Diabetes mellitus ein erhebliches Risiko im Straßenverkehr dar. Eine eingeschränkte Reaktionsfähigkeit oder ein plötzlicher Bewusstseinsverlust können zu schweren Unfällen führen.

Die vorliegende Empfehlung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) aus dem Jahr 2025 adressiert die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Sie richtet sich an Personen, die blutzuckersenkende Therapien wie Insulin anwenden und ein erhöhtes Hypoglykämierisiko aufweisen.

Ziel der Leitlinie ist es, durch präventive Maßnahmen und klare Verhaltensregeln bei akuten Blutzuckerabfällen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei werden auch rechtliche Aspekte bei der Nutzung moderner Glukosesensoren (rtCGM) am Steuer berücksichtigt.

Empfehlungen

Die Empfehlungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) gliedern sich in Maßnahmen vor und während der Fahrt:

Vor Fahrtantritt

Laut Leitlinie wird eine Kontrolle des Blut- oder Gewebezuckers unmittelbar vor der Teilnahme am Straßenverkehr empfohlen. Es wird geraten, den gemessenen Wert sowie alle ergriffenen Sicherheitsmaßnahmen zu dokumentieren.

Bei Werten im Zielbereich formuliert die Leitlinie folgende Präventivmaßnahmen:

  • Sicherstellen, dass der Wert während der Fahrt nicht absinkt.

  • Bei noch wirkendem Insulinbolus oder abwärts gerichtetem Trendpfeil (Sensor) wird die präventive Aufnahme von Kohlenhydraten empfohlen.

Liegt der Wert unter dem persönlichen Zielwert (meist < 90 mg/dl bzw. 5 mmol/l), ist eine Erhöhung durch Kohlenhydrate erforderlich. Die Leitlinie betont, dass die Fahrt erst angetreten werden darf, wenn der Wert sicher im Zielbereich liegt und nicht wieder sinkt.

Verhalten während der Fahrt

Es wird empfohlen, stets ausreichend schnellwirksame Kohlenhydrate sowie gegebenenfalls ein Blutzuckermessgerät griffbereit zu haben.

Bei einer auftretenden oder vermuteten Unterzuckerung formuliert die Leitlinie folgende zwingende Schritte:

  • Sofortige Unterbrechung der Fahrt am Straßenrand und vollständiges Ausschalten des Motors.

  • Einnahme von schnellwirksamen Kohlenhydraten, eventuell ergänzt durch langwirksame Kohlenhydrate zur weiteren Stabilisierung.

  • Die Weiterfahrt ist erst gestattet, wenn der Wert wieder im Zielbereich liegt und alle Symptome abgeklungen sind (dies kann ca. 20 Minuten dauern).

Nutzung von Glukosesensoren (rtCGM)

Die Leitlinie weist auf die rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (§ 23 Abs. 1 a StVO) hin. Das Aufnehmen oder Halten von Geräten wie Glukosescannern, Insulinpumpen oder Smartphones während der Fahrt ist grundsätzlich nicht zulässig.

Dies gilt auch vor roten Ampeln oder im Stau. Der Motor muss vollständig ausgeschaltet sein, bevor diese Geräte in die Hand genommen werden.

Befindet sich das Lesegerät oder Smartphone in einer festen Halterung am Armaturenbrett, ist ein kurzes Antippen zum Ablesen von Wert und Trendpfeil erlaubt, sofern dies nicht vom Verkehrsgeschehen ablenkt.

Bei Nutzung der Warnfunktion wird empfohlen, den Unterzuckerungsalarm einzuschalten und ausreichend laut zu stellen. Der Grenzwert für den Alarm sollte in Absprache mit dem Behandlungsteam ausreichend hoch gewählt werden.

Kontraindikationen

Die Leitlinie warnt ausdrücklich vor dem Konsum von Alkohol im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme. Es wird betont, dass ein Restalkoholspiegel das Risiko für eine Unterzuckerung zusätzlich enorm steigert.

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💡Praxis-Tipp

Ein besonders relevanter Aspekt für den klinischen Alltag ist die rechtliche Einordnung der rtCGM-Nutzung am Steuer. Es wird dringend geraten, Betroffene darüber aufzuklären, dass das In-die-Hand-Nehmen von Scannern oder Smartphones zum Ablesen der Glukosewerte bei laufendem Motor einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung darstellt und zu Bußgeldern sowie Fahrverboten führen kann.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie sollte bei Werten unter dem persönlichen Zielwert (zumeist < 90 mg/dl bzw. 5 mmol/l) die Fahrt nicht angetreten werden. Es wird empfohlen, zunächst Kohlenhydrate aufzunehmen und zu warten, bis der Wert stabil im Zielbereich liegt.

Die Leitlinie gibt an, dass eine Wartezeit von etwa 20 Minuten erforderlich sein kann. Die Weiterfahrt ist erst gestattet, wenn der Glukosewert wieder im Zielbereich liegt und alle Symptome der Unterzuckerung vollständig verschwunden sind.

Das Aufnehmen oder Halten von Geräten zum Scannen ist laut Leitlinie während der Fahrt und bei laufendem Motor gesetzlich verboten. Ein kurzes Antippen ist nur erlaubt, wenn sich das Gerät in einer festen Halterung befindet und dies nicht vom Verkehr ablenkt.

Zeigt der Trendpfeil des Sensors nach unten oder wirkt noch ein Insulinbolus, wird die präventive Aufnahme von Kohlenhydraten empfohlen. Dies soll verhindern, dass der Glukosewert während der Fahrt in den Unterzuckerungsbereich abfällt.

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Quelle: DDG: 250507_Aufklaerung_Diabetes_Strassenverkehr.pdf pdf (DDG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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