Borderline-Persönlichkeitsstörung: Therapie-Empfehlung

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Die Borderline-Persönlichkeitsstörung (BPS) weist in der Allgemeinbevölkerung eine Prävalenz von etwa 0,7 bis 2,7 Prozent auf. In klinischen Behandlungssettings liegt der Anteil mit bis zu 22 Prozent deutlich höher.

Die Ätiologie wird durch ein bio-psycho-soziales Modell erklärt, das genetische Vulnerabilitäten und psychosoziale Risikofaktoren wie traumatische Kindheitserlebnisse umfasst. Erste Symptome können bereits in der Kindheit oder im frühen Jugendalter auftreten.

Entgegen früherer Annahmen zeigt die Erkrankung oft einen positiven Verlauf, wobei impulsive Symptome im Erwachsenenalter meist abnehmen. Dennoch bleibt das Suizidrisiko erhöht und funktionelle Einschränkungen im psychosozialen Bereich bestehen häufig fort.

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💡Praxis-Tipp

Ein zentraler Praxisaspekt der Leitlinie ist die frühzeitige Diagnosestellung bereits im Jugendalter ab 12 Jahren. Es wird betont, dass die Diagnose nicht aus Angst vor Stigmatisierung zurückgehalten werden darf, da eine frühe störungsspezifische Intervention den Langzeitverlauf entscheidend verbessert. Zudem wird vor Polypharmazie gewarnt; Medikamente sollten nur zeitlich begrenzt und symptomorientiert eingesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen

Laut Leitlinie soll die Diagnose nach fachgerechter Abklärung bereits bei Jugendlichen ab 12 Jahren gestellt werden, wenn die Kriterien erfüllt sind. Eine frühzeitige Diagnosestellung wird empfohlen, um rechtzeitig spezifische Interventionen einleiten zu können.

Es wird eine strukturierte, störungsspezifische Psychotherapie empfohlen. Bei schwerwiegendem selbstverletzendem Verhalten hebt die Leitlinie besonders die Dialektisch-Behaviorale Therapie (DBT) und die Mentalisierungsbasierte Therapie (MBT) hervor.

In Deutschland ist kein Medikament spezifisch zur Behandlung der Borderline-Persönlichkeitsstörung zugelassen. Die Leitlinie betont, dass Medikamente nicht die primäre Therapie darstellen und höchstens zeitlich begrenzt im Off-Label-Use für umschriebene Symptome eingesetzt werden sollen.

Komorbide Störungen sollen laut Leitlinie in einen integrierten Behandlungsplan aufgenommen werden. Wenn eine schwere substanzbezogene Störung die Psychotherapie der Borderline-Erkrankung gefährdet, wird empfohlen, die Suchtbehandlung vorzuziehen.

Die Leitlinie empfiehlt, Familienangehörige und Bezugspersonen in die Behandlung und die Erstellung von Krisenplänen einzubinden, sofern die betroffene Person zustimmt. Zudem sollten Angehörige über einen hilfreichen Umgang aufgeklärt werden und eigene Unterstützungsangebote erhalten.

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KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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