Azithromycin nach HSZT: Rezidivrisiko und Mortalität
Hintergrund
Diese Zusammenfassung basiert auf dem Kurztext der Drug Safety Mail 2018-20 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ). Sie thematisiert einen Rote-Hand-Brief zu Azithromycin im Kontext der allogenen hämatopoetischen Stammzelltransplantation (HSZT).
Nach einer HSZT kann als schwere Komplikation das Bronchiolitis-obliterans-Syndrom (BOS) auftreten. In der klinischen Praxis wurde Azithromycin teilweise als Off-Label-Therapie zur Langzeitprävention dieser Lungenerkrankung eingesetzt.
Die klinische Studie ALLOZITHRO untersuchte diesen präventiven Einsatz bei Personen, die wegen hämatologischer Malignome transplantiert wurden. Diese Studie musste jedoch aufgrund von unerwarteten Sicherheitsbedenken vorzeitig abgebrochen werden.
💡Praxis-Tipp
Bei Personen nach einer allogenen Stammzelltransplantation sollte auf den prophylaktischen Einsatz von Azithromycin zur Verhinderung eines Bronchiolitis-obliterans-Syndroms verzichtet werden. Die AkdÄ warnt ausdrücklich vor diesem Off-Label-Use, da er mit einer erhöhten Rezidivrate der hämatologischen Grunderkrankung und einer gesteigerten Mortalität assoziiert ist.
Häufig gestellte Fragen
Die ALLOZITHRO-Studie wurde vorzeitig abgebrochen, da unter Azithromycin eine erhöhte Rezidivrate hämatologischer Malignome und eine höhere Mortalität im Vergleich zu Placebo auftraten. Die AkdÄ warnt daher vor diesem Einsatz.
Nein, laut der Sicherheitswarnung ist Azithromycin für die prophylaktische Behandlung des Bronchiolitis-obliterans-Syndroms nach einer Stammzelltransplantation nicht zugelassen. Die Risiken dieses Off-Label-Einsatzes übersteigen den erwarteten Nutzen.
Der genaue Mechanismus ist laut dem Rote-Hand-Brief der AkdÄ unklar. Es konnte bisher nicht geklärt werden, wie das Makrolidantibiotikum zur erhöhten Rate an hämatologischen Malignomen beiträgt.
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Quelle: AkdÄ: Rote-Hand-Brief zu Azithromycin: Erhöhte Rezidivrate (AkdÄ, 2018). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.
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