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Triage bei COVID-19: Leitlinie zur Ressourcen-Zuteilung (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Priorisierung erfolgt ausschließlich nach der klinischen Erfolgsaussicht (Überlebenswahrscheinlichkeit der aktuellen Erkrankung).
  • Alter, sozialer Status, Behinderungen oder der SARS-CoV-2-Impfstatus sind als Priorisierungskriterien unzulässig.
  • Entscheidungen müssen im Mehraugen-Prinzip (mindestens zwei erfahrene Intensivmediziner und eine Pflegekraft) getroffen werden.
  • Die Entscheidungsfindung erfolgt in vier Schritten: Indikation, Erfolgsaussicht, Patientenwille und abschließende Priorisierung.
  • Regelmäßige Re-Evaluationen bei Zustandsänderungen oder veränderter Ressourcenlage sind zwingend erforderlich.
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Hintergrund

Die COVID-19-Pandemie kann zu einem erhöhten Bedarf an akut- und intensivmedizinischer Behandlung führen. Wenn trotz optimaler Nutzung aller Kapazitäten die Ressourcen nicht ausreichen, müssen unausweichlich Priorisierungsentscheidungen (Triage) getroffen werden. Diese Leitlinie bietet medizinisch und ethisch begründete Kriterien, um bei begrenzten Ressourcen möglichst wenigen Patienten eine erfolgversprechende Behandlungschance vorenthalten zu müssen.

Grundsätze der Entscheidungsfindung

Medizinische Entscheidungen orientieren sich primär am Bedarf des einzelnen Patienten. Erst bei absoluter Ressourcenknappheit kommt eine überindividuelle Perspektive hinzu. Nicht-COVID-19-Patienten dürfen gegenüber COVID-19-Patienten nicht benachteiligt werden.

Die Priorisierung orientiert sich ausschließlich am Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht (Wahrscheinlichkeit, die aktuelle Erkrankungssituation zu überleben).

Folgende Kriterien sind für eine Priorisierung unzulässig:

  • Kalendarisches Alter
  • Soziale Merkmale
  • Bestimmte Grunderkrankungen oder Behinderungen (per se)
  • SARS-CoV-2-Impfstatus

Das Mehraugen-Prinzip

Um konsistente und faire Entscheidungen zu gewährleisten, ist ein vorab definiertes Verfahren zwingend. Entscheidungen müssen im Mehraugen-Prinzip getroffen werden unter Beteiligung von:

  • Mindestens zwei intensivmedizinisch erfahrenen Ärzten (inkl. Primär- und Sekundärbehandler)
  • Möglichst einem erfahrenen Vertreter der Pflegenden
  • Ggf. weiteren Fachvertretern (z.B. Klinische Ethik)

Kriterien für eine schlechte Erfolgsaussicht

Vorerkrankungen sind nur relevant, wenn sie die Überlebenswahrscheinlichkeit der aktuellen Erkrankung beeinflussen. Folgende Faktoren deuten auf eine schlechte Erfolgsaussicht hin:

KategorieBeispiele / Kriterien
Aktuelle ErkrankungSchweregrad (z.B. ARDS), begleitendes akutes Organversagen (z.B. hoher SOFA-Score), ungünstige prognostische Marker
Schwere KomorbiditätenFortgeschrittene Herzinsuffizienz, weit fortgeschrittene COPD, fortgeschrittenes Nieren-/Leberversagen, weit fortgeschrittene neurologische oder onkologische Erkrankungen, schwere irreversible Immunschwäche
AllgemeinzustandErhöhte Gebrechlichkeit (z.B. erfasst durch die Clinical Frailty Scale), sofern sie die aktuellen Überlebenschancen negativ beeinflusst

4-Stufen-Schema der Entscheidungsfindung

Die Entscheidung über die Aufnahme auf die Intensivstation erfolgt in vier Schritten:

StufePrüfungKonsequenz bei Nichterfüllung
1. IndikationBesteht ein respiratorisches und/oder hämodynamisches Versagen?Verlegung auf Normalstation
2. ErfolgsaussichtBesteht eine realistische Wahrscheinlichkeit, die aktuelle Erkrankung zu überleben?Keine Intensivtherapie, stattdessen adäquate Palliativversorgung
3. PatientenwilleLiegt eine Einwilligung vor (aktuell, vorausverfügt, mutmaßlich)?Keine Intensivtherapie bei Ablehnung
4. PriorisierungNur bei Ressourcenknappheit: Vergleich der Erfolgsaussichten mit anderen Patienten.Nachrangige Behandlung: Keine Intensivtherapie, Palliativversorgung

Re-Evaluation und Therapiezieländerung

Entscheidungen müssen in angemessenen Intervallen re-evaluiert werden, insbesondere bei:

  • Klinisch relevanter Zustandsveränderung des Patienten
  • Verändertem Verhältnis von Bedarf und verfügbaren Ressourcen

Voraussetzungen für die Beendigung einer laufenden Intensivtherapie sind unter anderem, wenn die Fortsetzung dem Patientenwillen widerspricht, das Therapieziel nicht mehr realistisch erreichbar ist, ein Behandlungsversuch nach festgelegter Zeit gescheitert ist oder ein fortschreitendes Multiorganversagen vorliegt.

💡Praxis-Tipp

Erfassen und dokumentieren Sie den Patientenwillen sowie prognostische Scores (z.B. SOFA-Score, Clinical Frailty Scale) bereits frühzeitig auf der Normalstation, um das Intensivteam im Krisenfall prospektiv zu entlasten.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Das kalendarische Alter, soziale Merkmale, Behinderungen oder der SARS-CoV-2-Impfstatus sind als Priorisierungskriterien ausdrücklich unzulässig.
Die Entscheidung muss im Mehraugen-Prinzip durch mindestens zwei intensivmedizinisch erfahrene Ärzte und möglichst einen erfahrenen Vertreter der Pflege getroffen werden.
Das alleinige Hauptkriterium ist die klinische Erfolgsaussicht. Diese ist definiert als die Wahrscheinlichkeit, die aktuelle Erkrankungssituation durch die Intensivtherapie zu überleben.
Eine Re-Evaluation ist zwingend erforderlich bei einer klinisch relevanten Zustandsveränderung des Patienten oder wenn sich das Verhältnis von Bedarf und zur Verfügung stehenden Ressourcen ändert.

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