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Priorisierung in der Onkologie: Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Handlungsleitendes Prinzip bei Ressourcenknappheit ist die Minimierung von individuellem und aggregiertem Schaden.
  • Priorisierung erfolgt nach zeitlicher Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und Verfügbarkeit von Alternativen.
  • Alter, Geschlecht, sozialer Status oder Impfstatus dürfen nicht zur Priorisierung herangezogen werden.
  • Entscheidungen mit relevantem Schadenrisiko müssen nach dem Mehraugen-Prinzip (interdisziplinär) getroffen werden.
  • Für Diagnostik, Operationen und Systemtherapien gelten spezifische Dringlichkeitsstufen (Verschiebung bis Notfall).
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Hintergrund

Die COVID-19-Pandemie hat gezeigt, dass es zu einer zeitlich befristeten Knappheit an personellen und materiellen Ressourcen in der Krebsversorgung kommen kann. Diese Leitlinie definiert empirisch und ethisch begründete Verteilungskriterien am Beispiel gastrointestinaler Tumoren (kolorektales Karzinom und Pankreaskarzinom). Ziel ist es, den individuellen und aggregierten Schaden für Patient*innen zu minimieren.

Ethische Entscheidungskriterien

Wenn Ressourcen nicht kompensiert werden können, muss eine Priorisierung erfolgen. Zufallsentscheide oder das "First-come-first-served"-Prinzip werden aus ethischen Gründen abgelehnt.

Zulässige KriterienUnzulässige Kriterien (Diskriminierungsverbot)
Zeitliche Dringlichkeit zur SchadensabwendungKalendarisches Alter
Erfolgsaussicht der medizinischen MaßnahmeGeschlecht, Ethnie, Herkunft
Prüfung alternativer MaßnahmenBehinderung
Sozialer Status, Versichertenstatus
SARS-CoV-2-Impfstatus
Vehemenz des Behandlungswunsches

Prozesskriterien (Mehraugen-Prinzip)

Entscheidungen mit relevantem Schadenrisiko durch nachrangige Behandlung müssen interdisziplinär getroffen werden. Beteiligt sein sollen:

  • Zwei in der Tumorbehandlung erfahrene Ärzt*innen
  • Eine erfahrene Person aus der onkologischen Pflege
  • Eine Expertin für relevante Begleiterkrankungen
  • Weitere Fachvertreter*innen (z. B. klinische Ethik, Palliativmedizin)

Priorisierung: Diagnostik (Endoskopie/Bildgebung)

PrioritätZeitfensterIndikation (Beispiele Kolorektales Karzinom / Pankreaskarzinom)
VerschiebungDefiniert nach Re-EvaluationAsymptomatische Früherkennung ohne Risikofaktoren, elektive Kontrollen ohne fortgeschrittene Adenome.
NiedrigBinnen 3 MonatenFrüherkennung bei Risikofaktoren, Kontrolle nach fortgeschrittenen Adenomen, IPMN mit stabilem Verlauf.
MittelBinnen 4 WochenIndexsymptome (B-Symptomatik, Eisenmangelanämie), neu aufgetretene typische Pankreassymptomatik.
HochSobald wie möglichKreislaufwirksame Blutung, Ileus-Symptomatik, schmerzloser Ikterus, Verdacht auf fortgeschrittenen Tumor.

Priorisierung: Tumoroperationen

PrioritätZeitfensterIndikation (Beispiele)
VerschiebungDefiniert nach Re-Evaluation"Watch and Wait" bei klinischer Komplettremission, prophylaktische Eingriffe, Stomarückverlagerung.
NiedrigBinnen 6 WochenElektive Resektion fortgeschrittener Adenome, IPMN/MCN mit relativer OP-Indikation.
MittelBinnen 2-4 WochenKurative Resektion ohne Stenosierung, Metastasenresektion bei Ansprechen, resektables Pankreaskarzinom.
HochSobald wie möglichIleus, Perforation, nicht stillbare Blutung, pathologische Frakturen, akutes Abdomen.

Priorisierung: Systemische Therapie und Strahlentherapie

PrioritätZeitfensterIndikation (Beispiele)
VerschiebungDefiniert nach Re-EvaluationUmstellung auf orale Therapien, Therapiepause ("drug holiday") bei fehlendem Progress.
NiedrigBinnen 4 WochenFortführung bei guter Tumorkontrolle, adjuvante Chemo (wenn <12 Wochen nach OP), Bestrahlung stabiler Knochenmetastasen.
MittelBinnen 2 WochenAdjuvante Chemo (UICC II/III), palliative Therapie mit hohem Remissionsdruck, neoadjuvante Therapie.
HochSobald wie möglichSchwere Organschädigung, Myelonkompression, Vena cava superior Syndrom, Tumorblutung.

Psychosoziale und Palliativversorgung

Auch bei Ressourcenknappheit muss die Symptomkontrolle gewährleistet bleiben.

  • Palliativversorgung: Höchste Priorität bei stärksten Schmerzen, schwerer Luftnot, akuter Unruhe oder im Kontext der Sterbebegleitung.
  • Psychosoziale Versorgung: Höchste Priorität bei akuter Suizidalität, klinisch relevanten psychiatrischen Diagnosen oder komplett fehlendem Versorgungsnetzwerk.

💡Praxis-Tipp

Dokumentieren Sie Priorisierungsentscheidungen bei Ressourcenknappheit stets transparent nach dem Mehraugen-Prinzip. Kommunizieren Sie Verschiebungen von Maßnahmen klar mit einem definierten Zeitpunkt zur Re-Evaluation.

Häufig gestellte Fragen

Nein. Eine Priorisierung anhand von Alter, Geschlecht, sozialem Status, Behinderung oder SARS-CoV-2-Impfstatus ist aufgrund des Gleichheitsgebots unzulässig.
Leitend sind die zeitliche Dringlichkeit zur Schadensabwendung, die Erfolgsaussicht der Maßnahme und die Prüfung alternativer Behandlungsoptionen.
Entscheidungen sollten nach dem Mehraugen-Prinzip von mindestens zwei erfahrenen Ärzt*innen, einer Pflegekraft und ggf. weiteren Expert*innen (z.B. Ethik, Palliativmedizin) getroffen werden.
Bei akuten Notfällen wie kreislaufwirksamen Blutungen, Ileus-Symptomatik, schmerzlosem Ikterus oder dringendem klinischen Verdacht auf eine fortgeschrittene Tumorerkrankung.

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