Exoskelette am Arbeitsplatz: Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Die Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes (S-T-O-P-Prinzip) muss beim Einsatz von Exoskeletten zwingend eingehalten werden.
- •Eine präventive Wirkung auf Muskel-Skelett-Beschwerden (MSB) ist wissenschaftlich derzeit nicht belegt.
- •Die Nutzung von Exoskeletten muss für Beschäftigte freiwillig sein und arbeitsmedizinisch überwacht werden.
- •Für jeden Arbeitsplatz mit Exoskelett-Einsatz ist eine spezifische Gefährdungsbeurteilung erforderlich.
- •Bei bestehenden Beschwerden (Sekundär-/Tertiärprävention) ist der Einsatz eine Einzelfallentscheidung unter ärztlicher Kontrolle.
Hintergrund
Muskel-Skelett-Beschwerden (MSB) und -Erkrankungen (MSE) verursachen hohe Belastungen im Arbeitsalltag. Exoskelette (am Körper getragene Assistenzsysteme) werden zunehmend als Präventionsmaßnahme diskutiert. Die Leitlinie betont jedoch, dass die Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes zwingend eingehalten werden muss. Exoskelette gelten als personenbezogene Maßnahme und stehen damit an letzter Stelle.
| S-T-O-P-Prinzip | Maßnahme | Beispiel |
|---|---|---|
| Substitution | Gefahrenvermeidung | Lasten grundsätzlich verringern |
| Technisch | Technische Hilfen | Hebehilfen, Kräne |
| Organisatorisch | Arbeitsorganisation | Arbeitsplatzwechsel (Rotation) |
| Personenbezogen | Individueller Schutz | Exoskelette, persönliche Schutzausrüstung |
Allgemeine Empfehlungen zur Nutzung
Da ein gesundheitlicher Vorteil durch Exoskelette wissenschaftlich noch nicht gesichert ist, gelten strenge Vorgaben für die Implementierung im Betrieb:
- Freiwilligkeit: Die Nutzung muss für die Beschäftigten freiwillig sein (starker Konsens).
- Arbeitsmedizinische Überwachung: Die Anwendung soll durch den betriebsbetreuenden Arzt überwacht werden (regelmäßige Befragungen und körperliche Untersuchungen) (starker Konsens).
- Passung und Funktion: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass das Exoskelett auf die Körpermaße anpassbar ist und für die spezifische Arbeitsaufgabe taugt (starker Konsens).
- Eingewöhnung: Einführung und Nutzung müssen mit einer Schulung und einer Eingewöhnungsphase verbunden sein (starker Konsens).
Primärprävention von Muskel-Skelett-Beschwerden
Eine primärpräventive Wirkung von Exoskeletten auf MSB oder MSE kann auf Basis des derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstands nicht begründet werden (starker Konsens). Studien zeigen lediglich Effekte auf die akute Belastung und Beanspruchung:
| Unterstützte Region | Mögliche positive Effekte | Mögliche negative Effekte |
|---|---|---|
| Obere Extremitäten | Geringere Muskelbeanspruchung bei Überkopfarbeit | Druckstellen, Bewegungseinschränkungen, Belastungszunahme in anderen Regionen |
| Rumpf / Wirbelsäule | Reduktion der muskulären Beanspruchung (Rücken), weniger Diskomfort beim Heben | Erhöhte Kompressionskräfte an Lendenwirbeln, verändertes Bewegungsverhalten |
| Untere Extremitäten | Reduktion der Wadenmuskel-Belastung (bei mobilen Sitz-Exoskeletten) | Einschränkung der Standstabilität, gesteigerte Belastung im vorderen Oberschenkel |
Sekundär- und Tertiärprävention
Auch für Beschäftigte mit bestehenden Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden oder muskulären Schmerzen gibt es keine ausreichende Evidenz für eine Symptomlinderung oder die Vorbeugung einer Verschlimmerung (starker Konsens). Der Einsatz kann im Rahmen der Wiedereingliederung erwogen werden, unterliegt aber strengen Kriterien:
- Voraussetzung: Der Beschäftigte muss in der Lage sein, die zu unterstützende Funktion eigenständig auch ohne Exoskelett durchzuführen (starker Konsens).
- Kontraindikationen: Kein Einsatz bei akuten Krankheitsbildern oder herabgesetzter Belastbarkeit durch Komorbiditäten (z. B. kardiovaskuläre Einschränkungen, eingeschränkte Gelenkbeweglichkeit) (starker Konsens).
- Monitoring: Engmaschige Kontrolle durch den Betriebsarzt (Dokumentation von Kurz- und Langzeiteffekten, Schmerzen, Druckstellen, kardiopulmonalen Parametern) (starker Konsens).
Gefährdungsbeurteilung und Arbeitssicherheit
Für jeden Arbeitsplatz, an dem Exoskelette eingesetzt werden, muss eine spezifische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden (starker Konsens). Hierfür wird die Arbeitshilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) empfohlen.
Besondere Umgebungsbedingungen erfordern zusätzliche Vorsicht:
- Temperatur: Bei Umgebungstemperaturen >30 °C sollten Exoskelette nur zeitlich begrenzt eingesetzt werden (Gefahr von Schweißbildung, Diskomfort, Rutschgefahr) (starker Konsens).
- Sturzgefahr: Die Arbeitsumgebung muss vorab auf Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahren geprüft werden, da Stürze mit Exoskelett die Verletzungsschwere erhöhen können (starker Konsens).
💡Praxis-Tipp
Setzen Sie Exoskelette bei Mitarbeitern mit bestehenden muskuloskelettalen Beschwerden nur ein, wenn diese die Tätigkeit auch ohne das Assistenzsystem ausführen könnten. Führen Sie zudem engmaschige arbeitsmedizinische Kontrollen durch, um eine Verlagerung der Belastung auf andere Gelenke frühzeitig zu erkennen.