IQWiG2025Geriatrie

Kinästhetik in der Pflege: Evidenzlage und Nutzen

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: IQWiG (2025)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Der ThemenCheck-Bericht des IQWiG untersucht den Nutzen der Kinästhetik in der pflegerischen Bewegungsförderung. Im Fokus stehen dabei sowohl die potenziellen Effekte auf pflegebedürftige Personen als auch auf beruflich Pflegende.

Kinästhetik ist ein Handlungskonzept, das auf der Lehre der Bewegungsempfindung basiert. Es vermittelt keine spezifischen Techniken, sondern zielt darauf ab, Bewegungsabläufe und Interaktionen strukturiert zu analysieren.

Ziel des Konzeptes ist es, die Eigenaktivität der zu pflegenden Personen zu fördern. Gleichzeitig soll die körperliche Belastung des Pflegepersonals, insbesondere des Muskel-Skelett-Systems, durch angepasste Bewegungsunterstützung reduziert werden.

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💡Praxis-Tipp

Der Bericht hebt hervor, dass subjektive positive Erfahrungen von Pflegenden mit der Kinästhetik häufig nicht mit der objektiven Studienlage übereinstimmen. Es wird betont, dass die Entscheidung zur Anwendung stets individuell und unter Berücksichtigung evidenzbasierter Leitlinien erfolgen sollte. Eine Nichtanwendung stellt rechtlich keinen Pflegefehler dar.

Häufig gestellte Fragen

Laut IQWiG-Bericht stellt Kinästhetik keinen pflegewissenschaftlichen Standard dar. Eine Nichtanwendung wird rechtlich nicht als Pflegefehler gewertet. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung dieses Konzeptes im Pflegealltag.

Die Untersuchung konnte keine Studien identifizieren, die einen objektiven Nutzen für die Gesundheit von beruflich Pflegenden belegen. Es gibt somit keine wissenschaftliche Evidenz für eine Reduktion von muskuloskelettalen Beschwerden durch Kinästhetik.

Der Bericht schlussfolgert, dass aufgrund des fehlenden Nutzennachweises kein Auftrag an die Kostenträger besteht, diese Fortbildungen zu refinanzieren. Die Kosten von bis zu 12.600 Euro pro Person müssen in der Regel von den Einrichtungen getragen werden.

Es wird dargelegt, dass Versicherte keinen rechtlichen Anspruch auf eine pflegerische Bewegungsförderung nach kinästhetischen Prinzipien haben. Die Wahl der Methode obliegt der klinischen Einschätzung des Pflegepersonals unter Einbezug der Patientenpräferenzen.

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Quelle: IQWiG T23-05 : Kinästhetik („Lehre von der Bewegungsempfindung“): Profitieren pflegebedürftige Personen und beruflich Pflegende von ihrer Anwendung? (IQWiG, 2025). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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