Aerosol-Erreger in der Zahnmedizin: Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Eine telefonische Triage zur Identifikation von COVID-19-Verdachtsfällen vor dem Praxisbesuch wird dringend empfohlen.
- •Bei der regulären zahnärztlichen Behandlung ohne Infektionsverdacht ist ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (MNS) ausreichend.
- •Bei Verdachtsfällen oder bestätigten SARS-CoV-2-Infektionen muss das Personal FFP2- oder FFP3-Masken tragen.
- •Präprozedurale Mundspülungen (z.B. mit CHX oder CPC) reduzieren die Erregerlast im Aerosol.
- •Eine hochvolumige Absaugung und regelmäßiges Lüften sind essenzielle Schutzmaßnahmen.
Hintergrund
Die zahnärztliche Grundversorgung muss auch während einer Pandemie flächendeckend gewährleistet bleiben. Durch den engen Kontakt zum Mundraum und die Bildung von Tröpfchen, Spraynebel und Aerosolen bei zahnärztlichen Eingriffen besteht ein potenzielles Übertragungsrisiko für respiratorische Erreger wie SARS-CoV-2.
| Partikelart | Größe | Sedimentationszeit | Übertragungsdistanz |
|---|---|---|---|
| Große Tröpfchen | > 8 µm | max. 20 Minuten | Gering (sinken schnell ab) |
| Mittlere Tröpfchen | ca. 4 µm | ca. 90 Minuten | Mittel |
| Aerosole | < 5 µm | bis zu 30 Stunden | Hoch (schweben in der Luft) |
Patientenmanagement und Triage
Um das Risiko in der Praxis zu minimieren, gelten folgende starke Konsens-Empfehlungen:
- Triage: Verdachtsfälle sollen vor Beginn der Behandlung (am besten telefonisch) herausgefiltert werden. Typische Symptome und Kontakte sind gezielt abzufragen.
- Abstand: Ein Mindestabstand von 1,5 m im Wartebereich und an der Anmeldung ist einzuhalten.
- Mund-Nasen-Bedeckung: Patienten sollten beim Betreten der Praxis einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Basishygiene: Konsequente Händehygiene und regelmäßige Wischdesinfektion von Kontaktflächen.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Masken
Die Wahl der Maske richtet sich nach dem Infektionsstatus des Patienten.
| Maskentyp | Indikation | Empfehlungsgrad |
|---|---|---|
| Medizinischer MNS | Standardbehandlung (kein Verdacht auf SARS-CoV-2/Tbc) | Starker Konsens |
| FFP2 / FFP3 / N95 | Behandlung von Verdachtsfällen oder bestätigten COVID-19-Patienten | Starker Konsens |
| Gesichtsschutzvisier | Zusätzliche Sicherheit bei allen Behandlungen | Starker Konsens |
Hinweis: Masken mit Ausatemventil dürfen nicht verwendet werden, da sie keinen Patientenschutz bieten.
Behandlungskautelen zur Aerosolreduktion
Da sich die Entstehung von Aerosolen bei wassergekühlten Instrumenten nicht vollständig vermeiden lässt, wird eine Bündelstrategie empfohlen:
- Präprozedurale Mundspülungen: Antiseptische Spülungen (z.B. CHX 0,2%, CPC 0,05% oder ätherische Öle) vermindern die Gefahr einer Erregerweitergabe über das Aerosol (Konsens). Achtung: Es gibt bisher keine klinischen Daten, die eine spezifische Reduktion der SARS-CoV-2-Infektiosität belegen.
- Kofferdam: Falls möglich, sollte die Anlage eines Kofferdams erfolgen (starker Konsens).
- Absaugung: Eine konsequente, hochvolumige Absaugung mit einer durchmesseroptimierten Saugkanüle (≥ 10 mm) ist zu gewährleisten (starker Konsens).
- Lüftung: Nach oder während der Behandlung muss der Raum gelüftet werden (Stoßlüftung oder technische RLT-Anlagen).
Notfallbehandlung bei COVID-19-Patienten
Bei symptomatischen oder bestätigten COVID-19-Patienten sollten Behandlungen auf unaufschiebbare Notfälle (Schmerzen, Abszesse, Trauma) beschränkt werden. Folgende Maßnahmen sind zwingend:
- Strikte räumliche Trennung von anderen Patienten.
- Terminierung möglichst am Ende des Tages.
- Volle Schutzausrüstung: FFP2/FFP3-Maske, Schutzbrille/Visier, flüssigkeitsabweisender Kittel, Einmalhandschuhe, Kopfhaube.
- Verzicht auf schnell rotierende Instrumente und Pulver-Wasser-Strahlgeräte, sofern klinisch möglich.
💡Praxis-Tipp
Führen Sie bei jedem Patienten eine telefonische Triage vor dem Praxisbesuch durch. Nutzen Sie bei jeder aerosolbildenden Behandlung konsequent eine hochvolumige Absaugung (Kanüle ≥ 10 mm) und lassen Sie den Patienten vorab mit CHX oder CPC spülen.