Suizidassistenz in der Hausarztpraxis: DEGAM-Leitlinie
📋Auf einen Blick
- •Die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid ist straflos, es besteht jedoch keine Verpflichtung dazu.
- •Im ersten Schritt muss bei einem Sterbewunsch immer eine Graduierung der Suizidalität erfolgen.
- •Die Klärung der Freiverantwortlichkeit erfordert mehrere Gespräche; im Zweifelsfall ist psychiatrische Expertise hinzuzuziehen.
- •Betäubungsmittel nach Anlage III BtMG sollen nicht für den assistierten Suizid verordnet werden.
- •Das tödliche Medikament muss zwingend vom Sterbewilligen selbst eingenommen bzw. appliziert werden.
Hintergrund
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2020) ist die Suizidassistenz in Deutschland für Ärztinnen und Ärzte straffrei. Die DEGAM-Leitlinie bietet eine Handlungsempfehlung für den hausärztlichen Umgang mit Patientinnen und Patienten, die den Wunsch nach Assistenz beim Suizid äußern.
Rechtliche Aspekte
Statement: Die ärztliche Assistenz bei einem freiverantwortlichen Suizid ist straflos. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Suizidassistenz.
| Begriff | Definition | Strafbarkeit |
|---|---|---|
| Indirekte Sterbehilfe | Tod als unvermeidbare Nebenfolge einer symptomlindernden Medikation | Straffrei |
| Behandlungsabbruch | Begrenzung/Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen nach Patientenwille | Straffrei |
| Suizidassistenz | Ermöglichung eines freiverantwortlichen Suizids (Patient nimmt Mittel selbst ein) | Straffrei |
| Tötung auf Verlangen | Verabreichung einer tödlichen Substanz durch eine andere Person | Strafbar (§ 216 StGB) |
Freiverantwortlichkeit
Die Straffreiheit gilt nur, wenn der Suizidwunsch freiverantwortlich ist.
- Empfehlung: Die Klärung bedarf mehrerer Gespräche und einer nachvollziehbaren Dokumentation.
- Empfehlung: Im Zweifelsfall soll psychiatrische Expertise einbezogen werden.
Kriterien der Freiverantwortlichkeit umfassen unter anderem die Fähigkeit zur freien Willensbildung, Dauerhaftigkeit des Entschlusses und den Ausschluss psychischer Erkrankungen als Grund für den Sterbewunsch.
Kommunikation und Vorgehen
- Empfehlung: Gespräche mit Sterbewilligen sollen ergebnisoffen und in wertschätzender Atmosphäre geführt werden.
- Empfehlung: Äußerungen seitens des Arztes zur Nachvollziehbarkeit oder Bewertung des Wunsches sollen vermieden werden.
- Empfehlung: Lehnt der Arzt die Assistenz ab, soll dies frühzeitig nach der Graduierung der Suizidalität kommuniziert werden, ohne das Gesprächsangebot abzubrechen.
Graduierung der Suizidalität
Empfehlung: Bei Konfrontation mit dem Wunsch nach Suizidassistenz sollte im ersten Schritt eine Graduierung vorgenommen werden (nach NVL Unipolare Depression):
| Stufe | Beschreibung |
|---|---|
| 1 | Lebensüberdruss, Wunsch nach Ruhe oder Pause |
| 2 | Suizidgedanken ohne konkrete Planungen |
| 3 | Konkrete Suizidpläne oder -vorbereitungen (z. B. Abschiedsbrief, Methodenerwerb) |
| 4 | Suizidale Handlungen |
Motive für den Sterbewunsch
Empfehlung: Im Gespräch sollen die Motive erfragt und dokumentiert werden. Es muss ermittelt werden, ob kurative oder palliative Behandlungsoptionen bestehen.
| Dimension | Beispiele |
|---|---|
| Somatisch | Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Inkontinenz |
| Psychisch | Angst vor Pflegebedürftigkeit, Traurigkeit, innere Unruhe |
| Sozial | Einsamkeit, Verlust der sozialen Rolle, finanzielle Sorgen |
| Existenziell | Verlust der Würde, Hoffnungslosigkeit, Sinnlosigkeit |
Statement: Die Bitte um Suizidassistenz ist nicht zwingend mit einem Handlungsauftrag gleichzusetzen.
Optionen der Suizidassistenz
- Empfehlung: Betäubungsmittel nach Anlage III BtMG sollen zum assistierten Suizid nicht verordnet werden.
- Statement: Beim assistierten Suizid ist die Applikation/Einnahme des Medikamentes durch die Sterbewilligen selbst vorzunehmen.
Nichtmedikamentöse Optionen umfassen den Behandlungsabbruch oder den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (VSED).
Nachbereitung
Ein assistierter Suizid ist ein nicht-natürlicher Todesfall.
- Empfehlung: Die Angehörigen sollten frühzeitig über das notwendige Procedere nach dem Eintreten des Todes sowie über die obligate Hinzuziehung der Polizei informiert werden.
- Statement: Eine Nachbereitung richtet sich an das Praxisteam und die Hinterbliebenen (z. B. Teambesprechungen, Qualitätszirkel, ambulante Ethikberatung).
💡Praxis-Tipp
Klären Sie bei jedem geäußerten Sterbewunsch zunächst die Suizidalität (Stufe 1-4). Lehnt Ihre Praxis die Suizidassistenz ab, kommunizieren Sie dies transparent, aber halten Sie das Gesprächsangebot aufrecht.