Weisheitszahnentfernung: S3-Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Eine routinemäßige 3D-Bildgebung (DVT) ist vor der Weisheitszahnentfernung nicht erforderlich, sofern das 2D-Röntgen unauffällig ist.
- •Zwingende Indikationen zur Entfernung sind u.a. akute/chronische Infektionen, Zysten, Tumoren und nicht restaurierbare Karies.
- •Bei hohem Risiko für eine Nervschädigung (N. alveolaris inferior) kann eine Koronektomie (Belassen der Wurzel) durchgeführt werden.
- •Ist eine Entfernung absehbar, sollte der Eingriff idealerweise vor dem 25. Lebensjahr erfolgen.
Hintergrund
Die operative Entfernung von Weisheitszähnen gehört zu den häufigsten ambulanten Eingriffen in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Bis zu 80 % der jungen Erwachsenen weisen mindestens einen retinierten Weisheitszahn auf. Die Entscheidung zwischen Belassen und Entfernen erfordert eine sorgfältige Abwägung der individuellen Risiken und Symptome.
Diagnostik und Bildgebung
Die Basisdiagnostik umfasst Anamnese, Inspektion und eine konventionelle 2D-Röntgenuntersuchung.
- Starker Konsens: Eine dreidimensionale Bildgebung (DVT/CT) ist nicht erforderlich, wenn in der 2D-Bildgebung keine Hinweise auf eine besondere Risikosituation vorliegen.
- Starker Konsens: Ein DVT kann indiziert sein, wenn das 2D-Bild eine unmittelbare Lagebeziehung zu Risikostrukturen (z. B. N. alveolaris inferior) oder pathologischen Veränderungen zeigt und weitere räumliche Informationen für die OP-Planung nötig sind.
Indikationen zur Therapie
Die Leitlinie unterscheidet klar zwischen zwingenden und möglichen Indikationen zur Entfernung sowie Gründen für das Belassen der Zähne.
| Kategorie | Indikationen (Starker Konsens) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Zwingende Entfernung | Akute/chronische Infektionen (Dentitio difficilis), Zysten/Tumoren, nicht restaurierbare Karies, unklarer Gesichtsschmerz, Parodontalerkrankungen, Zähne im Bruchspalt | Therapeutische Indikation bei manifester Pathologie |
| Mögliche Entfernung | KFO-Zahnbewegung, Resorptionen an Nachbarzähnen, Störung der Okklusion, behandlungsbedürftige Halitosis, prophylaktisch aus übergeordneten Gründen | Individuelle Abwägung erforderlich |
| Zwingendes Belassen | Geplante KFO-Einordnung, Nutzung für prothetische Versorgung | Zahn wird funktionell benötigt |
| Mögliches Belassen | Spontane, regelrechte Einstellung zu erwarten, tiefe Impaktierung ohne Pathologie aber mit hohem OP-Risiko | Watchful Waiting |
Risikofaktoren und Komplikationen
Sowohl der operative Eingriff als auch das Belassen von Weisheitszähnen bergen spezifische Risiken, die gegeneinander abgewogen werden müssen.
| Komplikationen durch OP | Komplikationen durch Belassen |
|---|---|
| Schädigung sensibler Trigeminusäste (N. alveolaris inferior, N. lingualis) | Infektionen (Perikoronitis) |
| Postoperative Infektionen und Schwellungen | Wurzelresorption am benachbarten 2. Molaren |
| Schädigung des benachbarten 2. Molaren | Parodontale Schädigung des 2. Molaren |
| Kieferfraktur | Karies am Weisheits- oder Nachbarzahn |
| Eröffnung des Sinus maxillaris | Ausbildung dentogener Zysten oder Neoplasien |
Erhöhte OP-Risiken bestehen unter anderem bei hohem Lebensalter, schwerwiegenden Komorbiditäten, Vorbestrahlung, Antiresorptiva-Therapie (z. B. Bisphosphonate) und enger Lagebeziehung zum Mandibularkanal.
Operative Durchführung
- Starker Konsens: In der Regel ist eine ambulante Behandlung in Lokalanästhesie ausreichend.
- Starker Konsens: Grundsätzlich sollen sämtliche Anteile eines Zahnes entfernt werden.
- Starker Konsens: Als Alternative zur vollständigen Entfernung kann bei enger Lagebeziehung zum N. alveolaris inferior und hohem Schädigungsrisiko eine Koronektomie (selektive Kronenentfernung unter Belassen der Wurzel) erfolgen.
- Starker Konsens: Die Piezo-Osteotomie kann bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen als Alternative zur konventionellen Osteotomie eingesetzt werden.
Adjuvante Therapie und Zeitpunkt
- Starker Konsens: Eine perioperative antibiotische Prophylaxe kann erfolgen, ebenso eine antiphlogistische Prophylaxe zur Schwellungsreduktion.
- Starker Konsens: Wenn eine Indikation zur Entfernung besteht, sollte der Eingriff im Laufe der Wurzelentwicklung, möglichst jedoch vor dem 25. Lebensjahr durchgeführt werden, da mit zunehmendem Alter die OP-Komplikationen steigen und die parodontale Regeneration am Nachbarzahn abnimmt.
💡Praxis-Tipp
Nutzen Sie bei asymptomatischen, tief impaktierten Weisheitszähnen mit enger Lagebeziehung zum N. alveolaris inferior die Möglichkeit der Koronektomie, um das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung signifikant zu minimieren.