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Rechtsmedizinische Obduktion: Leitlinie (AWMF)

KI-generierte Zusammenfassung · Basiert auf AWMF Leitlinie · Erstellt: April 2026 · Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

📋Auf einen Blick

  • Die Obduktion erfordert eine systematische äußere und innere Besichtigung zur exakten Befunddokumentation.
  • Die postmortale Computertomographie (PMCT) ist die am häufigsten eingesetzte Bildgebungsmethode vor der Sektion.
  • Bei der inneren Besichtigung müssen nach § 89 StPO stets alle drei Körperhöhlen (Kopf, Brust, Bauch) geöffnet werden.
  • Spezielle Sektionstechniken sind unter anderem bei Verdacht auf Luftembolie, Halstrauma oder Kindesmisshandlung indiziert.
  • Das Obduktionsprotokoll muss rein deskriptiv sein; Wertungen und Diagnosen gehören ausschließlich in das Gutachten.
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Hintergrund

Die rechtsmedizinische Leichenöffnung ist ein unersetzbares Kernstück der rechtsmedizinischen Diagnostik. Da es sich um einen einmaligen, nicht wiederholbaren Akt handelt, setzt sie eine exakte und sorgfältige Befundaufnahme und Befunddokumentation voraus. Sie umfasst zwingend eine gründliche äußere und innere Besichtigung.

Äußere Besichtigung

Die äußere Besichtigung dient der Identifizierung, der Erhebung sicherer Todeszeichen und liefert erste Anhaltspunkte für Erkrankungen oder gewaltsame Einwirkungen.

  • Untersuchung der Bekleidung: Schonende Entkleidung, exakte Beschreibung von Beschädigungen und Überprüfung der Korrespondenz mit Verletzungen an der Leiche. Spuren (Blut, Haare, Lacksplitter) sind zu sichern.
  • Besichtigung der Leiche: Systematisches Vorgehen in der Reihenfolge: Kopf, Hals, Rumpf, obere/untere Gliedmaßen und Rücken.
  • Verletzungsdokumentation: Alle Verletzungen sind nach Form, Gestalt, Größe und Ausdehnung durch exakte Messung zu beschreiben. Die Vitalität der Verletzungen ist zu prüfen.

Postmortale Bildgebung

Die postmortale Bildgebung dient der Dokumentation und Informationsgewinnung vor der Öffnung des Leichnams.

  • Die postmortale Computertomographie (PMCT) ist die am häufigsten eingesetzte Methode. Sie erlaubt eine rasche digitale Erfassung des gesamten Körpers.
  • Indikationen im Regelfall: Verdacht auf Tötungsdelikt, Suche nach röntgendichten Fremdkörpern, Verdacht auf Luft-/Gasembolie, Verdacht auf Kindesmisshandlung/Kindestötung, unerwartete Todesfälle von Säuglingen.

Innere Besichtigung

Die Sektion hat sich stets auf die Öffnung der drei Körperhöhlen zu erstrecken. Die sogenannte "Paket"-Sektion ist der Einzelorgansektion vorzuziehen, um Organzusammenhänge zu erhalten.

KörperhöhleVorgehen und Besonderheiten
KopfhöhleBeurteilung von Kopfschwarte, Schädelkalotte, Hirnhäuten und Gehirn. Brückenvenen sind beim subduralen Hämatom durch spezielle Zugtechniken zu prüfen.
Brusthöhle & HalsRoutinemäßige Durchführung der "kleinen" Pneumothoraxprobe vor Eröffnung. Halsweichteilpräparation erfolgt in situ in künstlicher Blutleere.
BauchhöhleMessung des Unterhautfettgewebes und Prüfung des Zwerchfellstandes. Untersuchung des Dünndarms in situ auf Perforationen oder Strangulationen.

Spezielle Sektionstechniken

Je nach Fragestellung und Verdachtsmomenten müssen von der Standardsektion abweichende Techniken angewandt werden:

IndikationSpezielle TechnikZiel / Bemerkung
LuftembolieCardiale LuftembolieprobeVor Eröffnung der Schädelhöhle; Herzbeutel mit Wasser füllen und Herzkammern unter Wasser punktieren.
HalstraumaPräparation in künstlicher BlutleereKopfsektion und Herzeröffnung vorab, um sektionsbedingte Blutungsartefakte zu minimieren.
Traumatote"Peel off" procedureVollständige Freilegung des Weichteilgewebes an Rücken und Extremitäten zur Erfassung von Muskelzerreißungen.
Sexualdelikte"En bloc" EntnahmeEntnahme von Genitalien, Harnblase und Rektum im Block zur Spurensicherung.
NeugeboreneSchwimmprobeLungen- und Magen-Darm-Schwimmprobe zur Klärung der Frage eines Gelebthabens.
SchütteltraumaHenkelkorbfensterungSpezielle Schädeleröffnung bei Säuglingen zur Beurteilung von Falx cerebri und Tentorium.

Asservierungsempfehlungen

Ein Basisasservierungsschema sollte bei jeder Sektion eingehalten werden. Dies umfasst:

  • Organproben für histologische Untersuchungen (Gehirn, Herz, Lunge, Leber, Niere etc.).
  • Körperflüssigkeiten (Femoralblut, Urin, Mageninhalt) für toxikologische und genetische Untersuchungen.
  • Kopfhaare (bleistiftdickes Bündel, trocken in Aluminiumfolie).

Obduktionsprotokoll

Das Obduktionsprotokoll ist der integrale Teil der Obduktion und bildet die Grundlage für die spätere Begutachtung.

  • Rein deskriptiv: Die Befunde sind umfassend und exakt zu beschreiben. Wertungen und Diagnosen gehören nicht in den Befundbericht.
  • Verständlichkeit: Lateinische Fachausdrücke sind zu vermeiden oder in Klammern zu setzen.
  • Struktur: Strikte Trennung zwischen der objektiven Befunddokumentation (Äußere/Innere Besichtigung) und dem vorläufigen Gutachten (Todesursache, Todesart, Schlussfolgerungen).

💡Praxis-Tipp

Führen Sie bei Verdacht auf ein Halstrauma die Halsweichteilpräparation immer in 'künstlicher Blutleere' durch (nach vorheriger Entnahme des Gehirns und Eröffnung des Herzens), um sektionsbedingte Blutungsartefakte zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Nach § 89 StPO muss sich die Sektion stets auf die Öffnung der drei Körperhöhlen (Kopf-, Brust- und Bauchhöhle) erstrecken.
Noch vor Eröffnung der Schädelhöhle wird der Brustkorb gefenstert, der Herzbeutel mit Wasser gefüllt und die Herzkammern unterhalb der Wasserlinie punktiert, um austretendes Gas nachzuweisen.
Bei der 'Paket'-Sektion werden Organe im anatomischen Zusammenhang entnommen (z.B. Leber- und Urogenitalpaket). Dies ist der Einzelorgansektion vorzuziehen, da pathologisch-anatomische Gegebenheiten und Organzusammenhänge besser erhalten bleiben.
Nein. Das Obduktionsprotokoll muss rein deskriptiv sein. Wertungen, Diagnosen sowie die Feststellung von Todesursache und Todesart gehören ausschließlich in das (vorläufige) Gutachten.

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