Rechtsmedizinische Obduktion: Leitlinie (AWMF)
📋Auf einen Blick
- •Die Obduktion erfordert eine systematische äußere und innere Besichtigung zur exakten Befunddokumentation.
- •Die postmortale Computertomographie (PMCT) ist die am häufigsten eingesetzte Bildgebungsmethode vor der Sektion.
- •Bei der inneren Besichtigung müssen nach § 89 StPO stets alle drei Körperhöhlen (Kopf, Brust, Bauch) geöffnet werden.
- •Spezielle Sektionstechniken sind unter anderem bei Verdacht auf Luftembolie, Halstrauma oder Kindesmisshandlung indiziert.
- •Das Obduktionsprotokoll muss rein deskriptiv sein; Wertungen und Diagnosen gehören ausschließlich in das Gutachten.
Hintergrund
Die rechtsmedizinische Leichenöffnung ist ein unersetzbares Kernstück der rechtsmedizinischen Diagnostik. Da es sich um einen einmaligen, nicht wiederholbaren Akt handelt, setzt sie eine exakte und sorgfältige Befundaufnahme und Befunddokumentation voraus. Sie umfasst zwingend eine gründliche äußere und innere Besichtigung.
Äußere Besichtigung
Die äußere Besichtigung dient der Identifizierung, der Erhebung sicherer Todeszeichen und liefert erste Anhaltspunkte für Erkrankungen oder gewaltsame Einwirkungen.
- Untersuchung der Bekleidung: Schonende Entkleidung, exakte Beschreibung von Beschädigungen und Überprüfung der Korrespondenz mit Verletzungen an der Leiche. Spuren (Blut, Haare, Lacksplitter) sind zu sichern.
- Besichtigung der Leiche: Systematisches Vorgehen in der Reihenfolge: Kopf, Hals, Rumpf, obere/untere Gliedmaßen und Rücken.
- Verletzungsdokumentation: Alle Verletzungen sind nach Form, Gestalt, Größe und Ausdehnung durch exakte Messung zu beschreiben. Die Vitalität der Verletzungen ist zu prüfen.
Postmortale Bildgebung
Die postmortale Bildgebung dient der Dokumentation und Informationsgewinnung vor der Öffnung des Leichnams.
- Die postmortale Computertomographie (PMCT) ist die am häufigsten eingesetzte Methode. Sie erlaubt eine rasche digitale Erfassung des gesamten Körpers.
- Indikationen im Regelfall: Verdacht auf Tötungsdelikt, Suche nach röntgendichten Fremdkörpern, Verdacht auf Luft-/Gasembolie, Verdacht auf Kindesmisshandlung/Kindestötung, unerwartete Todesfälle von Säuglingen.
Innere Besichtigung
Die Sektion hat sich stets auf die Öffnung der drei Körperhöhlen zu erstrecken. Die sogenannte "Paket"-Sektion ist der Einzelorgansektion vorzuziehen, um Organzusammenhänge zu erhalten.
| Körperhöhle | Vorgehen und Besonderheiten |
|---|---|
| Kopfhöhle | Beurteilung von Kopfschwarte, Schädelkalotte, Hirnhäuten und Gehirn. Brückenvenen sind beim subduralen Hämatom durch spezielle Zugtechniken zu prüfen. |
| Brusthöhle & Hals | Routinemäßige Durchführung der "kleinen" Pneumothoraxprobe vor Eröffnung. Halsweichteilpräparation erfolgt in situ in künstlicher Blutleere. |
| Bauchhöhle | Messung des Unterhautfettgewebes und Prüfung des Zwerchfellstandes. Untersuchung des Dünndarms in situ auf Perforationen oder Strangulationen. |
Spezielle Sektionstechniken
Je nach Fragestellung und Verdachtsmomenten müssen von der Standardsektion abweichende Techniken angewandt werden:
| Indikation | Spezielle Technik | Ziel / Bemerkung |
|---|---|---|
| Luftembolie | Cardiale Luftembolieprobe | Vor Eröffnung der Schädelhöhle; Herzbeutel mit Wasser füllen und Herzkammern unter Wasser punktieren. |
| Halstrauma | Präparation in künstlicher Blutleere | Kopfsektion und Herzeröffnung vorab, um sektionsbedingte Blutungsartefakte zu minimieren. |
| Traumatote | "Peel off" procedure | Vollständige Freilegung des Weichteilgewebes an Rücken und Extremitäten zur Erfassung von Muskelzerreißungen. |
| Sexualdelikte | "En bloc" Entnahme | Entnahme von Genitalien, Harnblase und Rektum im Block zur Spurensicherung. |
| Neugeborene | Schwimmprobe | Lungen- und Magen-Darm-Schwimmprobe zur Klärung der Frage eines Gelebthabens. |
| Schütteltrauma | Henkelkorbfensterung | Spezielle Schädeleröffnung bei Säuglingen zur Beurteilung von Falx cerebri und Tentorium. |
Asservierungsempfehlungen
Ein Basisasservierungsschema sollte bei jeder Sektion eingehalten werden. Dies umfasst:
- Organproben für histologische Untersuchungen (Gehirn, Herz, Lunge, Leber, Niere etc.).
- Körperflüssigkeiten (Femoralblut, Urin, Mageninhalt) für toxikologische und genetische Untersuchungen.
- Kopfhaare (bleistiftdickes Bündel, trocken in Aluminiumfolie).
Obduktionsprotokoll
Das Obduktionsprotokoll ist der integrale Teil der Obduktion und bildet die Grundlage für die spätere Begutachtung.
- Rein deskriptiv: Die Befunde sind umfassend und exakt zu beschreiben. Wertungen und Diagnosen gehören nicht in den Befundbericht.
- Verständlichkeit: Lateinische Fachausdrücke sind zu vermeiden oder in Klammern zu setzen.
- Struktur: Strikte Trennung zwischen der objektiven Befunddokumentation (Äußere/Innere Besichtigung) und dem vorläufigen Gutachten (Todesursache, Todesart, Schlussfolgerungen).
💡Praxis-Tipp
Führen Sie bei Verdacht auf ein Halstrauma die Halsweichteilpräparation immer in 'künstlicher Blutleere' durch (nach vorheriger Entnahme des Gehirns und Eröffnung des Herzens), um sektionsbedingte Blutungsartefakte zu vermeiden.