Betreuung nach sexualisierter Gewalt: AWMF-Leitlinie
Hintergrund
Die AWMF-Leitlinie befasst sich mit der medizinischen, forensischen und psychosozialen Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt. Eine Vergewaltigung stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte dar und ist häufig mit tiefgreifenden somatischen sowie psychischen Konsequenzen verbunden.
Als grundlegende Motivation für die Gewaltausübung wird in der Leitlinie meist nicht sexuelles Verlangen, sondern das Bedürfnis nach Machtdemonstration und Kontrolle genannt. Die medizinische Versorgung gilt als medizinischer Notfall und dient als essenzielle Frühintervention zur Bewältigung der Erfahrung.
Neben der Akutversorgung von Verletzungen und der Prävention sexuell übertragbarer Infektionen (STI) oder ungewollter Schwangerschaften steht die gerichtsverwertbare Spurensicherung im Fokus. Ein traumainformierter Ansatz wird dabei als zentral für den Heilungsprozess der Betroffenen erachtet.
💡Praxis-Tipp
Ein zentraler Praxis-Hinweis der Leitlinie ist, dass das Fehlen von genitalen Verletzungen nicht gegen einen nichteinvernehmlichen Sexualkontakt spricht. Ebenso wird betont, dass die Behandlung lebensbedrohlicher Verletzungen oder Intoxikationen immer Vorrang vor der Spurensicherung hat. Zudem wird davor gewarnt, Benzodiazepine zur Beruhigung einzusetzen, da diese die psychische Verarbeitung negativ beeinflussen können.
Häufig gestellte Fragen
Laut Leitlinie sollte die Asservierung molekulargenetischer Spuren idealerweise innerhalb von 72 Stunden erfolgen. Im Einzelfall wird eine Spurensicherung jedoch bis zu 7 Tage nach dem Ereignis als sinnvoll erachtet, unabhängig von zwischenzeitlichen Körperreinigungen.
Es wird empfohlen, Abstriche von allen Lokalisationen der erfolgten oder versuchten Penetration sowie von sichtbaren Spuren zu entnehmen. Die Leitlinie rät dazu, selbsttrocknende forensische Wattestieltupfer zu verwenden und Nativabstriche zum Nachweis von Spermatozoen zu unterlassen, um kein DNA-Material zu verschwenden.
Die Leitlinie empfiehlt keine ungerichtete postexpositionelle Antibiotikagabe zur Prävention bakterieller STI. Eine gezielte Prophylaxe wird nur dann empfohlen, wenn beim Tatverdächtigen eine floride bakterielle STI bekannt ist oder ein ausdrücklicher Wunsch der Betroffenen besteht.
Es wird empfohlen, eine HIV-Postexpositionsprophylaxe bei ungeschützter analer oder vaginaler Penetration unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 72 Stunden, anzubieten. Bei ausschließlich oraler Penetration ist eine HIV-PEP laut Leitlinie nicht indiziert.
Die Leitlinie empfiehlt die Nutzung des TEARS-Schemas (Riss, Hämatom, Schürfung, Rötung, Schwellung) zur standardisierten Beschreibung. Zusätzlich wird eine Skizzierung im Körperschema sowie, nach Einwilligung, eine Fotodokumentation mit Maßstab empfohlen.
War diese Zusammenfassung hilfreich?
Quelle: S1-Leitlinie Empfehlungen zur Betreuung und Versorgung von weiblichen Betroffenen sexualisierter Gewalt (AWMF). Originaldokument ansehen
KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.