AWMF2026

AWMF 054-002: Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau

Zusammenfassung

AWMF-Leitlinien-Register Nr. 054/002 Klasse: 1 Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin Regeln zur Durchführung der ärztlichen Leichenschau * I n der Bundesrepublik Deutschland ist das Leichenschauwesen durch landesrechtliche Bestimmungen in speziellen Gesetzen über das Leichen-, Friedhofs- und Bestattungswesen oder in entsprechenden Verordnungen geregelt. Die Leichenschau ist eine ärztliche Aufgabe. Die vorliegende Leitlinie enthält länderübergreifende Standards un

Kerninformationen

entsprechend Infektionsschutzgesetz ) •G ewinnung von Daten zur Todesursachenstatistik und über wichtige Erkrankungen, als Grundlage für gesundheitspolitische Entscheidung en •R echtsinteressen, z. B. Erkennung fremdverschuldeter Todesfäll e •W ahrnehmung mutmaßlicher Interessen des Verstorbenen Nac...
fweist. In den meisten Bundesländern wird als weiteres Kriterium ein Geburtsgewicht von 500g gefordert. In Hessen gilt ein totgeborenes Kind nach Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats als Leiche. Nach der Personenstandsverordnung handelt es sich bei der Leibesfrucht um eine Totgeburt, wenn das ...
flichten den Leichenschauarzt zu folgenden Feststellungen: • Tod • Personalien • Todeszeit • Todesart • Todesursache 1. Wer darf die Leichenschau durchführen? o grundsätzlich jeder approbierte Arzt 2. Wer muss die Leichenschau durchführen? o in den Bundesländern unterschiedlich geregelt o im Allgeme...
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