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Ambulante Herzgruppen: DGK-Positionspapier

KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Das Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der DGPR adressiert die ärztliche Betreuung von ambulanten Herzgruppen in der Phase-III-Rehabilitation. Bisher war die ständige Anwesenheit eines Arztes bei diesen Gruppen zwingend erforderlich.

Aufgrund des zunehmenden ärztlichen Fachkräftemangels kommt es jedoch vermehrt zu Versorgungsengpässen und Wartezeiten für kardiologische Rehabilitanden. Gleichzeitig belegen aktuelle Studiendaten, dass das Risiko für schwerwiegende kardiovaskuläre Ereignisse während der Bewegungstherapie in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken ist.

Um ein flächendeckendes Angebot aufrechtzuerhalten, stellt das Dokument ein neues Konzept zur Risikostratifizierung vor. Dieses soll eine sichere Teilnahme ermöglichen, ohne dass bei jeder Gruppe zwingend ein Arzt anwesend sein muss.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Laut Positionspapier ist die korrekte initiale Risikostratifizierung essenziell, da schätzungsweise 50 Prozent der Patienten einer Standardgruppe ohne ärztliche Aufsicht zugewiesen werden können. Es wird betont, dass sich kardiologische Befunde besonders im ersten Jahr nach einem akuten Ereignis ändern können. Daher wird eine strukturierte Reevaluation nach zwölf Monaten dringend angeraten, um die Patientensicherheit in den Herzgruppen dauerhaft zu gewährleisten.

Häufig gestellte Fragen

Laut Positionspapier muss die Einteilung durch einen Facharzt für Innere Medizin oder durch eine kardiologische Rehabilitationseinrichtung erfolgen. Wünschenswert ist dabei ein kardiologischer oder sportmedizinischer Schwerpunkt.

In diese Hochrisikogruppe werden gemäß dem Dokument unter anderem Patienten mit schwerer Herzinsuffizienz (NYHA III, LVEF < 40 %), schwerer Rechtsherzinsuffizienz oder rezidivierenden ventrikulären Rhythmusstörungen eingeteilt. Auch mittelschwere symptomatische Klappenvitien stellen eine Indikation dar.

Das Positionspapier legt dar, dass in der Standardherzgruppe keine ärztliche Anwesenheit mehr erforderlich ist. Voraussetzung ist jedoch ein qualifizierter Übungsleiter, ein Defibrillator (AED) vor Ort und eine sofortige Notrufmöglichkeit.

Die Leitlinie empfiehlt bei jeder Änderung der Symptomatik im Verlauf eine ärztliche Reevaluation. So wird sichergestellt, dass der Patient weiterhin der medizinisch angemessenen Risikogruppe zugeordnet ist.

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Quelle: Ärztliche Betreuung von ambulanten Herzgruppen Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK) in (DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie)). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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