AWMFS32021Suchtmedizin

Alkoholbezogene Störungen: Diagnostik, Entzug, Therapie

Diese Leitlinie stammt aus 2021 und ist möglicherweise nicht mehr aktuell. Aktualität beim Herausgeber prüfen
KI-generierte Zusammenfassung|Quelle: AWMF (2021)|Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung

Hintergrund

Alkoholbezogene Störungen sind in der Bevölkerung weit verbreitet, werden jedoch häufig unterdiagnostiziert. Die Folgen eines riskanten, schädlichen oder abhängigen Alkoholkonsums reichen von akuten Intoxikationen bis hin zu chronischen Organschäden wie Leberzirrhose oder Polyneuropathie.

Die S3-Leitlinie der AWMF bietet evidenzbasierte Empfehlungen für das Screening, die Diagnostik und die Behandlung dieser Störungen. Ziel ist es, Betroffene frühzeitig zu identifizieren und ihnen adäquate therapeutische Maßnahmen anzubieten, um gesundheitliche und soziale Folgeschäden zu minimieren.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Differenzierung zwischen körperlicher Entgiftung und qualifizierter Entzugsbehandlung sowie der Berücksichtigung von Komorbiditäten. Die Leitlinie betont die Wichtigkeit eines strukturierten Vorgehens in verschiedenen Versorgungssettings.

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Häufige Fragen dazu

💡Praxis-Tipp

Die Leitlinie betont, dass eine rein körperliche Entgiftung keine hinreichende Therapie der Suchterkrankung darstellt. Es wird empfohlen, die Entgiftung als Chance zu nutzen, um eine suchtspezifische Weiterbehandlung (z.B. qualifizierte Entzugsbehandlung oder Rehabilitation) einzuleiten. Zudem wird bei parenteraler Glukosegabe zwingend eine Kombination mit Thiamin empfohlen, um das Risiko einer Wernicke-Enzephalopathie zu reduzieren.

Häufig gestellte Fragen

Die Leitlinie empfiehlt den Alcohol Use Disorders Identification Test (AUDIT) als Standardinstrument. Wenn dieser zu aufwendig ist, kann die Kurzform AUDIT-C verwendet werden.

Laut Leitlinie sollte ein geeigneter Zustandsmarker wie PEth im Blut oder EtG/EtPa in Haaren eingesetzt werden. Alternativ wird eine Kombination indirekter Marker wie GGT, MCV und CDT empfohlen.

Ein stationärer Entzug wird empfohlen bei einem Risiko für Entzugskrampfanfälle oder Delir. Auch bei fehlender sozialer Unterstützung, Suizidalität, schweren Begleiterkrankungen oder Schwangerschaft sollte die Behandlung stationär erfolgen.

Die Leitlinie empfiehlt den zeitlich limitierten Einsatz von Benzodiazepinen zur Reduktion von Entzugssymptomen und Komplikationen. Unter stationären Bedingungen kann auch Clomethiazol eingesetzt werden.

Für die Behandlung deliranter Syndrome mit Halluzinationen, Wahn oder Agitation wird die Kombination von Benzodiazepinen oder Clomethiazol mit Antipsychotika, insbesondere Butyrophenonen wie Haloperidol, empfohlen.

Die Leitlinie warnt davor, Glukose ohne Thiamin-Schutz zu verabreichen. Eine parenterale Glukosegabe soll immer mit einer parenteralen Thiamin-Applikation kombiniert werden, um eine Wernicke-Enzephalopathie zu vermeiden.

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Quelle: S3-Leitlinie Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Störungen (AWMF, 2021). Originaldokument ansehen

KI-generierte Zusammenfassung. Keine Diagnose- oder Therapieempfehlung. Die klinische Entscheidung trifft der behandelnde Arzt.

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